OGH: Ersatz des Schadens bei Irreführender Werbung

veröffentlicht am 24.01.2022

Der Oberste Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil erkannt, dass Verbraucher:innen, die Opfer einer irreführenden Werbung sind, gegen den Unternehmer Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Folgender Sachverhalt lag dem OGH zur Prüfung vor:

Ein Unternehmer bewarb auf seiner Website einen Safe mit der Sicherheitsklasse EN-1. Im Vertrauen darauf erwarb ein Verbraucher den Safe. Bei einem Diebstahl in seinem Haus wurde der deponierte Inhalt iHv EUR 60.000 an Bargeld gestohlen. Die Haushaltsversicherung des Verbrauchers weigerte sich, diesen Schaden zu ersetzen. Begründet wurde dies damit, dass der Safe nicht der Sicherheitsklasse EN-1 entspricht. Andernfalls wäre der Schaden ersetzt worden.

Entscheidung des OGH 

Der OGH erkannte, dass die Irreführung über die Sicherheitsklasse des Safes eine irreführende Geschäftspraxis darstellt. Der Unternehmer hat dem Verbraucher den dadurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen. Die Haftung des Unternehmens gegen über Verbraucher:innen  wurde bereits im Jahr 1998 bejaht. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb novelliert. In der jurisistischen Fachwelt war strittig, ob sich dadurch die Rechtslage zulasten der Verbraucher:innen geändert hat. Nunmehr klärt der OGH diese Rechtsfrage zugunsten der Verbraucher:innen und bestätigt den Schadenersatzanspruch.

Details zum OGH-Urteil finden Sie auf Verbraucherrecht.


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