Irreführender Statt-Preis bei Hofer – Klage im Auftrag des Sozialministeriums mit Vergleich abgeschlossen

veröffentlicht am 30.10.2023

Der VKI klagte Hofer im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung bei einem Statt-Preis. Das Unternehmen verpflichtete sich im Rahmen eines Vergleichs dazu, das beanstandete Vorgehen zu unterlassen.

Anlass der Klage war eine Statt-Preis-Angabe im Online-Shop des Unternehmens. Hofer bewarb im Jänner 2022 eine Infrarotheizung mit einer hohen Preisermäßigung. Das Produkt sei nun um 42 Prozent günstiger.

Konsument:innen gehen – wenn keine Bezugsgröße genannt wird – davon aus, dass sich die Ermäßigung auf einen zuvor verlangten Preis bezieht. Das war im Fall der Infrarotheizung nicht der Fall, denn der Statt-Preis war zuvor nie verrechnet worden.

Statt-Preis und unverbindliche Preisempfehlung

Worauf sich die Preisreduktion tatsächlich bezog, war für Verbraucher:innen nicht sofort ersichtlich. Erst beim Lesen einer ausführlicheren Produktbeschreibung, die sich weiter unten auf der Website befand, wurde klar, dass sich die Statt-Preis-Angabe auf den unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis (UVP) des Herstellers bezog.

Vergleich statt Verfahren

Zu einem Verfahren kam es nicht, denn Hofer schloss einen Vergleich mit dem VKI. Das Unternehmen verpflichtete sich, nicht mehr mit einem Statt-Preis zu werben, wenn dieser sich nicht auf einen zuvor tatsächlich verlangten Verkaufspreis bezieht.

Den Wortlaut des Vergleichs finden Sie auf der Website des VKI.

„Mondpreis“ beim UVP

Der VKI wertete außerdem den UVP als unrealistischen „Mondpreis“, weil nicht einmal der Hersteller ihn im eigenen Online-Shop verlangte.

„Unverbindlich empfohlene Verkaufspreise“ sind, wie der Name schon sagt, unverbindlich. D.h. sie können im Handel sowohl unter- als auch überschritten werden. Wenn der UVP allerdings deutlich überhöht angesetzt wird, um damit den Eindruck eines hohen Rabatts erwecken zu können, spricht man von „Mondpreis“.

Ein UVP muss also richtig und realistisch sein, wenn er als Bezugsgröße für eine Preisreduktion herangezogen wird.

Weitere Informationen

Unlautere Geschäftspraktiken (konsumentenfragen.at)

Preise: Auszeichnung und Höhe (konsumentenfragen.at)

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