Neuwagenkauf

Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs weniger als 6000 km gefahren wurden, sind neu. Außerdem darf die erstmalige Inbetriebnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Der Kauf erfolgt in der Regel bei Fachbetrieben.

Der Kauf

Fachbetriebe sind die Vertragsunternehmen von Konsumentinnen/Konsumenten und zuständig für alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag - wie zum Beispiel den Anspruch auf Gewährleistung. Fragen, die die Garantie und die Produkthaftung betreffen, sind in der Regel Sache der herstellenden oder der importierenden Unternehmen.

Die meisten Fachunternehmen verwenden einen einheitlichen Musterkaufvertrag. Bevor man einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreibt, sollte man unbedingt auch alle kleingedruckten Sätze auf der Vorder- und Rückseite des Vertragsformulars lesen. Meist finden sich darin Bestimmungen über den Liefertermin, die Zahlungsbedingungen und über Stornogebühren. Ein Storno des Vertrags, ein Rücktritt kann teuer werden, da die Unternehmen auch 10% Stornokosten verrechnen können. In vielen Verträgen werden auch noch höhere Stornogebühren angegeben. Da Kaufverträge üblicherweise in den Geschäftsräumlichkeiten eines Fachbetriebes abgeschlossen werden, besteht auch kein kostenloses Rücktrittsrecht. 

Kosten

Die laufenden Kosten nach dem Kauf sowie die Umweltfreundlichkeit sind in die Überlegungen mit einzubeziehen. Seit 1. Juli 2008 richtet sich die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die mit der Erstzulassung jedes Fahrzeugs fällig wird, nach dem CO2-Wert des Fahrzeugs. Umweltfreundliche, kleinere Fahrzeuge werden somit belohnt und sind günstiger.

Informationen über die Sicherheit bieten die Testergebnisse von Euro NCAP. Dabei handelt es sich um eine Vereinigung, die von Konsumenten- und Autofahrerorganisationen getragen wird und unabhängig von den Herstellerfirmen ist. Sie führt zur Bewertung der Sicherheit von neuen Fahrzeugen regelmäßig Crashtests durch. Beachtung verdienen aber auch die gesundheitlichen Aspekte des Innenraums. Die Autofahrerorganisationen ARBÖ und ÖAMTC bieten detaillierte Informationen, Beratung und Tests. Man erhält auch eine Übersicht über die verschiedenen am Markt befindlichen Automarken und Motorrädern.


Lieferung

Meist muss man auf einen Neuwagen einige Zeit warten. Der Liefertermin sollte im Vertrag so vereinbart werden, dass die Lieferung nicht später als zwei Monate nach dem Abschluss des Vertrags erfolgt. Während dieser zwei Monate darf nämlich der im Vertrag festgelegte Preis nicht erhöht werden. Auch dann nicht, wenn die Herstellerfirma den Preis anhebt. Liefert der Fachbetrieb nicht zum vereinbarten Liefertermin, kann man vom Vertrag zurücktreten, muss aber noch eine angemessene Nachfrist setzen. Das erfolgt mittels eingeschriebenen Briefs. In den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachbetriebe ist die Mindestdauer der Nachfrist bereits festgelegt, meistens mit zwei Wochen. Erst wenn bis zum Ende dieser Nachfrist das Fahrzeug noch immer nicht übergeben wird, kann man vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.

Beim Neuwagenkauf erhält man keinen Typenschein mehr ausgefolgt, sondern die „Übereinstimmungsbescheinigung", meist als COC-Zertifikat bezeichnet (COC = certificate of conformity).

Bei der Zulassung erhält man von der Zulassungsstelle den Zulassungsschein („Zulassungsbescheinigung Teil I") und die „Zulassungsbescheinigung Teil II". Zusammen mit dem COC-Zertifikat gelten diese als Besitznachweis so wie früher bzw. bei älteren Fahrzeugen der Typenschein.

Bevor Sie Fachhändlerinnen/Fachhändler aufsuchen und Fahrzeuge verschiedener Herstellerinnen/Herstellern besichtigen, überlegen Sie ehrlich - am besten gemeinsam mit der ganzen Familie:

  • Welche Bedürfnisse habe ich?
  • Wofür brauche ich das Fahrzeug hauptsächlich?
  • Wie viel Geld will oder kann ich dafür ausgeben?

Schreiben Sie vor dem Kauf ganz genau auf, was Ihnen sehr wichtig und was eher nebensächlich ist. Nehmen Sie diese Notizen zu den Fahrzeugbesichtigungen mit. Lassen Sie sich nichts einreden, was Sie gar nicht brauchen. Damit vermeiden Sie spontane Kaufentscheidungen, die Sie vielleicht später bereuen könnten.

Privater Eigenimport von Autos nach Österreich

Es kommt öfters vor, dass Autos in einem anderen EU-Land deutlich billiger als in Österreich sind. Aus diesem Grund ziehen manche Konsumentinnen und Konsumenten in Erwägung, den Wagen selbst zu importieren, also aus dem anderen Land nach Österreich zu holen.

Grundsätzlich ist der Import von Neuwagen aus anderen EU-Ländern problemlos möglich. Seit 1. Juli 2007 brauchen Fahrzeuge mit einer EU-Betriebserlaubnis in Österreich auch keine Einzelgenehmigung mehr. Der Nachweis der Betriebserlaubnis erfolgt mittels des COC-Zertifikats. Bei älteren Fahrzeugen wird auch der ausländische Typenschein oder die ausländische Zulassungsbescheinigung benötigt.

Für die Erstzulassung in Österreich müssen die Daten in der sogenannten Genehmigungsdatenbank eingetragen sein, aus der man dann die Informationen mittels Datenauszug erhält. Die Eintragung erfolgt durch die Herstellerfirmen. Wenn diese Eintragung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von etwa zwei Wochen durchgeführt wurde, können das auch die technischen Landesprüfstellen übernehmen.
Fahrzeuge, die keine EU-Betriebserlaubnis haben, brauchen eine Einzelgenehmigung. Sie wird von den Landesprüfstellen erteilt.

Beim Neuwagenkauf in einem Land, das nicht in der EU ist, ist zu berücksichtigen, dass die Mehrwertsteuer nicht im Verkaufsstaat sondern in Österreich zu entrichten ist. Zusätzlich muss auch die Normverbrauchsabgabe (NOVA) in Österreich bezahlt werden. Beim Vergleichen der Fahrzeugpreise ist daher nur der Nettoverkaufspreis von Bedeutung.

Auch wenn der Kaufpreis eines Fahrzeugs in einem anderen EU-Land auf den ersten Blick verlockend scheint, darf man nicht vergessen, dass der Eigenimport mit einigem (zeitlichen) Aufwand und Kosten verbunden ist. Kosten fallen etwa für die Überstellungskennzeichen, die Kurzzeithaftpflichtversicherung und allenfalls für die Einzelgenehmigung an. Dazu kommen noch die Reisekosten und die Treibstoffkosten der Überstellungsfahrt.

Finanzierung

Beim Kauf gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung:

  • Barzahlung
  • Leasing
  • Kreditfinanzierung

Barzahlung ist grundsätzlich die günstigste Lösung, da man mit etwas Verhandlungsgeschick Preisnachlässe herausholen kann. Außerdem ist man nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises sofort Fahrzeugeigentümer und kann frei über das Fahrzeug verfügen.

Bei der Kreditfinanzierung sollte man die Bedingungen verschiedener Kreditinstitute miteinander vergleichen und die günstigste Variante auswählen. Besonders zu beachten ist hierbei der zwingend anzugebende effektive Jahreszins. Meist bieten der Fachhandel auch gleich eine Kreditfinanzierung über ihre „Hausbank" an. Das muss aber keineswegs die günstigste Finanzierung sein. Für welche Variante man sich auch entscheidet, wichtig ist es jedenfalls, die Frage der Finanzierung vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags zu klären. Die tatsächliche Gewährung des Kredits sollte daher als Bedingung in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Sonst könnte es passieren, dass man ohne Kredit, aber mit einer verbindlichen Bestellung übrigbleibt. Dann fallen Stornogebühren für die Käuferin oder den Käufer an. Als Sicherstellung verlangen die Kreditinstitute bei Autokrediten meist, dass das Eigentumsrecht am Fahrzeug an sie abgetreten wird (Eigentumsvorbehalt). Die Genehmigungsnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil II und COC-Zertifikat bzw. Typenschein) müssen meist bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits bei ihnen hinterlegt werden. 

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