Kontowechsel leicht gemacht
veröffentlicht am 06.08.2024
Unter dem Titel „Adieu altes Konto“ erklärt die neue Ausgabe der FMA-Reihe „Reden wir über Geld“, wie der Wechsel zu einer neuen Bank funktioniert.
Das Verbraucherzahlungskontogesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, erleichtert seit 2016 den Kontowechsel für Konsument:innen.
So geht’s
- Konditionen vergleichen
Der Bankenrechner der AK (Arbeiterkammer) unterstützt Sie beim Kontovergleich. [https://www.bankenrechner.at/] - Auftragserteilung an die neue Bank
Eröffnen Sie ein neues Zahlungskonto bei der Bank Ihrer Wahl und erteilen Sie ihr einen Wechselauftrag (meist mittels Formular). - Informationsaustausch zwischen der alten und der neuen Bank
Sie müssen nichts tun. Entsprechend dem Wechselauftrag kontaktiert Ihre neue Bank die alte Bank, um die Übertragung aller relevanten Daten in die Wege zu leiten. Relevante Daten sind beispielsweise bestehende Daueraufträge oder Lastschriften. Die alte Bank muss diese Informationen binnen fünf Geschäftstagen an die neue Bank übermitteln. - Einrichten der Zahlungen
Die neue Bank muss innerhalb von fünf Geschäftstagen, nachdem sie die Informationen von der alten Bank erhalten hat, die übernommenen Daueraufträge und Lastschriften einrichten. Außerdem informiert sie alle Zahlungsempfänger:innen (z.B. Energielieferant) und Zahler:innen (z.B. Arbeitgeber:in) über Ihre neue Bankverbindung. - Schließen des alten Kontos
Sie bestimmen, wann das alte Konto geschlossen werden soll – unter Einhaltung einer allfälligen Kündigungsfrist, die nicht mehr als einen Monat betragen darf. Bis zum Kontoschließungstermin müssen Sie (anteilig) Kontogebühren zahlen und können die alte Bankomatkarte weiterhin verwenden.
Kosten
Das Kontowechselservice darf nur dann etwas kosten, wenn das im Kontovertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Außerdem muss das Entgelt angemessen und an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet sein. Viele Banken bieten ein kostenloses Kontowechselservice an.
Voraussetzung für den Kontowechselservice ...
... ist, dass beide beteiligten Banken in Österreich ansässig sind. Bei einer Kontoeröffnung in einem anderen EU-Staat muss Ihnen die österreichische Bank nur Informationen über bestehende Daueraufträge, Lastschriften und wiederkehrende Eingänge auf das Konto unentgeltlich zur Verfügung stellen. Den Kontowechsel müssen Sie mit Ihrer neuen Bank selbst durchführen.
„Adieu, altes Konto“ der FMA
OTS-Aussendung der FMA
Weitere Informationen finden Sie unter konsumentenfragen at und auf der Website der Arbeiterkammer.