Santander Bank zahlt ihren KundInnen wieder Geld zurück

veröffentlicht am 30.06.2016

Zu viel verrechnete Verzugszinsen und Mahnkosten bei Kredit- und Leasingverträgen

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen die AGB der Santander Bank wegen zu hoher Verzugszinsen und Mahnspesen geklagt und Recht bekommen.

Die Bank hatte zuvor bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Kreditrate nicht nur die erlaubten 5% Verzugszinsen pro Jahr verrechnet, sondern einen durch die vierteljährliche Kapitalisierung (Saldoerstellung) über 5% hinausgehenden Zinssatz.

Die Mahnkosten wiederum stehen einem Unternehmen nur zu, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen; eine Einschränkung, die die AGB von Santander nicht erwähnten. Zudem wurde mehrmalige Mahnschreiben mit jeweils höheren Kosten bepreist, wofür das Gericht keine sachliche Rechtfertigung sah.

Verzugszinsen automatisch, Mahnkosten nur per Antrag zurück

Die Bank wird auf Grund des Urteils KundInnen mit

  1. aktiven Verträgen, bei denen Verzugszinsen (5% Aufschlag) verrechnet wurden und
  2. fällig gestellten Verträgen, bei denen Verzugszinsen (5% Aufschlag) verrechnet wurden

folgendermaßen entschädigen:

Die bis jetzt gebuchten Verzugszinsen (sofern sie nicht seitens Santander auf Kulanzbasis bereits vorher ausgebucht wurden) werden zuzüglich einem pauschalen Aufschlag von 10% der gebuchten Verzugszinsen dem offenen Saldo abgezogen.

Darüber hinaus können Kundinnen der Santander Bank die Rückerstattung von Mahnspesen verlangen, wenn diese pro Mahnung den Betrag von 20 € überstiegen haben. Dafür können sie sich sowohl an die Bank direkt als auch an den VKI wenden.

Über diese Umstände wird die Bank ihre Kundinnen per Brief informieren.

Unter Umständen selbst dann "Geld zurück", wenn VerbraucherInnen schon zur Zahlung verurteilt wurden

Selbst wenn KreditnehmerInnen ihre Schuld nicht zahlen konnten und schließlich von einem Gericht zur Zahlung verurteilt wurden - also ein Urteil über das Bestehen der Schuld existiert - zahlt die Bank obige Entschädigungen. Voraussetzung in diesem Fall ist allerdings, dass in den letzten 36 Monaten zumindest eine Zahlung geleistet wurde.

Überprüfen Sie ihr Vertragsverhältnis

Der Ausgleich der Verzugszinsen wird also von der Bank selbsttätig vorgenommen; wollen Sie aber auch eine Entschädigung für zu hohe Mahnkosten, müssen Sie sich aktiv an die Bank oder den VKI wenden. Überprüfen Sie daher, ob auch Ihnen Mahnkosten verrechnet wurden und beantragen Sie die Rückzahlung.

Lassen Sie das Geld nicht liegen: es steht Ihnen zu!

PS: seit 18.6.2015 verrechnet die Bank gar keine Verzugszinsen mehr und nur 20 € pro Mahnung! 

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