LIBOR-Wert unter Null

veröffentlicht am 05.02.2015

Zinssätze bei Fremdwährungen könnten ins Minus rutschen

Der Referenzzinssatz der Schweizer-Franken-Kredite, der so genannte LIBOR ist seit
dem Jänner 2015 auf einen Wert unter Null gefallen. Das bedeutet, dass Banken
bei der nächsten Zinssatzanpassung darauf reagieren müssen und jenen KundInnen,
die einen geringeren Aufschlag haben als der negative LIBOR-Wert Zinsen von der
Bank gutschreiben müssten.

Wir haben jedoch von einigen Banken gehört, die derzeit versuchen mit ihren KundInnen
neue Klauseln zu vereinbaren, wonach der Referenzwert niemals unter Null fallen
kann um damit Zinsgutschriften zu verhindern.

Rechtlich gesehen ist davon auszugehen, dass solche wesentlichen nachträglichen
Vertragsänderungen nicht ohne explizite Zustimmung der KreditnehmerInnen
wirksam werden können. Sollten die Banken dennoch versuchen, die Bedingungen
durch schlichtes Stillschweigen ändern zu wollen, wird das Sozialministerium
den VKI zur Klagseinbringung auffordern. 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen