Aus für Mietvertragsgebühr

Antrag im Finanzausschuss angenommen

Noch vor der Wahl herrschte im Finanzausschuss des Parlaments überraschende Einigkeit zwischen der SPÖ, FPÖ und den NEOS in einem Punkt: für ein Ende der Mietvertragsgebühr.
Schriftliche Mietverträge sind grundsätzlich gebührenpflichtig, dh bei Abschluss eines Mietvertrags ist eine Gebühr zu entrichten, die das Finanzamt erhält.

Und das ist im Einzelfall nicht wenig:

  • bei befristeten Mietverträgen von weniger als 3 Jahren beträgt die Mietvertragsgebühr 1% der Miete für die gesamte Mietvertragsdauer (Beispiel: bei einem Mietvertrag geschlossen auf 2 Jahre beträgt Gebühr von 1% des 24-fachen monatlichen Bruttomietzinses.)
  • Bei unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen und bei befristeten Verträgen mit einer Mietvertragsdauer von 3 Jahren und mehr gilt dasselbe: hier beträgt die Vergebührung maximal 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.

Kosten wurden regelmäßig auf die MieterInnen überwälzt

Das Gebührengesetz hält fest, dass grundsätzlich beide VertragspartnerInnen, MieterIn und VermieterIn, gemeinsam für die gesamte Gebühr haften.

In der Regel aber werden diese Gebühren auf die MieterInnen abgewälzt. Dem ist nun ein Riegel vorgeschoben: Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmte mit breiter Mehrheit einem Antrag der FPÖ auf entsprechende Änderung des Gebührengesetzes zu: Für Wohnungen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden.

Wann genau die Mieterinnen davon profitieren können, ist noch nicht klar. Es ist aber damit zu rechnen, dass das Gesetz noch dieses Jahr geändert wird.

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