Nahrungsergänzungsmittel und­­­ ­­funktionelle Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel enthalten Vitamine, Spurenelemente, Ballast- und Mineralstoffe- oder andere Inhaltsstoffe in konzentrierter Form. Sie werden in Form von Tabletten, Kapseln oder Flüssigkeiten sehr oft in Apotheken oder Reformhäusern angeboten.

Auch wenn sie damit auf den ersten Blick eine gewisse Ähnlichkeit mit Arzneimitteln haben, sind sie aus rechtlicher Sicht Lebensmittel und es besteht daher im Gegensatz zu Arzneimitteln keine Zulassungspflicht.

Im Gegensatz zu den rezeptpflichtigen Medikamenten dürfen Nahrungsergänzungsmittel auch im Internet zum Verkauf angeboten werden.

Beim Großteil der Bevölkerung in Europa kommen Nährstoffmängel äußerst selten - und wenn, dann meist nur in bestimmten Lebensphasen - vor. Daher dürfen sie auch nicht den Eindruck erwecken, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung die Versorgung mit wichtigen Nährstoffen nicht ausreichend gewährleistet wäre und daher „Nahrungsergänzungen" notwendig wären.

Kennzeichnungspflicht

Nahrungsergänzungsmittel müssen nach den Bestimmungen des Lebensmittelrechts gekennzeichnet werden. Darüber hinaus gilt auch noch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung, in der zusätzliche Angaben vorgeschrieben werden. So müssen Nahrungsergänzungsmittel als solche bezeichnet werden und die Namen der wesentlichen Nährstoffkategorien sowie die Mengen pro empfohlener Tagesdosis sind anzugeben. Weiters ist die empfohlene Tagesdosis zu vermerken und davor zu warnen, diese Dosis zu überschreiten. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen.

Funktionelle Lebensmittel

Als funktionelle Lebensmittel oder auch als „functional food" bezeichnet man Lebensmittel, die zusätzlich zu ihrem Nährwert auch noch einen positiven gesundheitlichen Zusatznutzen aufweisen beziehungsweise Krankheitsrisiken reduzieren sollen. Dazu werden Lebensmittel mit bestimmten Inhaltsstoffen (beispielweise mit Vitaminen, Mineralstoffen, Bakterienkulturen, ungesättigten Fettsäuren) angereichert, um eine oder mehrere Körperfunktionen in einer positiven Weise zu beeinflussen. Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich dabei um herkömmliche Lebensmittel und nicht um Kapseln, Tabletten oder Pillen.

Praktische Beispiele für funktionelle Lebensmittel sind

  • Joghurts, die mit probiotischen Milchsäurebakterien,
  • Fruchtsäfte, die mit Vitaminen oder
  • Brotsorten, die mit Omega-3-Fett säuren angereichert wurden.

Häufig werden auch alkoholfreie Getränke, Milch- und Milchprodukte, Getreideprodukte sowie Streichfette mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert, um gesundheitsfördernd zu wirken. Obwohl das Angebot dieser funktionellen Lebensmittel in den letzten Jahren stark gewachsen ist, gibt es bisher weder in Österreich noch in der Europäischen Union eine gesetzliche Definition für diese Produkte. In einigen Fällen konnten die Herstellerfirmen die Wirksamkeit ihrer funktionellen Lebensmittel mit wissenschaftlichen Studien belegen. In vielen anderen Fällen gibt es noch keine endgültigen wissenschaftlichen Ergebnisse. Manche Konsumentinnen und Konsumenten glauben, dass der gelegentliche Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln oder funktionellen Lebensmitteln das Risiko einer unvernünftigen Ernährung ausgleichen kann. Dies ist allerdings nicht der Fall und es ist wesentlich zielführender und auch billiger, auf eine dauerhafte gesunde Ernährung umzusteigen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen