Lebensmittel allgemein

Als Lebensmittel gelten nicht nur Nahrungsmittel im engeren Sinn sondern auch Genussmittel. Diese werden in erster Linie nicht zur Sättigung konsumiert, sondern aufgrund ihres Geschmacks oder ihrer anregenden Wirkung.

Auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Verarbeitung zugesetzt werden, sind Lebensmittel. Dies betrifft insbesondere auch Lebensmittelzusatzstoffe, Nahrungsergänzungsmittel und Wasser.

Europäische und nationale Bestimmungen im Lebensmittelrecht

Seit dem EU-Beitritt hat sich das österreichische Lebensmittelrecht grundlegend geändert. Nunmehr werden die wesentlichen Regelungen im Lebensmittelbereich auf europäischer Ebene getroffen und müssen in allen Mitgliedstaaten angewendet werden.

Ziel der europäischen Rechtsvorschriften ist es, dass

  • Lebensmittel nicht der Gesundheit schaden dürfen,
  • ausreichend gekennzeichnet sein müssen,
  • Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln nicht getäuscht werden dürfen. 

In Österreich wurde zur Umsetzung und Ergänzung der europäischen Vorschriften das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) erlassen.

Im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung und der Hygiene wirken sich die europaweiten strengen Bestimmungen positiv auf die KonsumentInnen aus.

Was die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren von Lebensmitteln betrifft, ist jedoch zu beachten, dass diese nicht vollständig vereinheitlicht wurden. Nach dem „Prinzip der gegenseitigen Anerkennung" dürfen aber grundsätzlich alle Lebensmittel, die in einem EU-Land rechtmäßig hergestellt wurden, auch in allen anderen EU-Ländern angeboten werden. So ist es auch möglich, dass Lebensmittel mit Zusatzstoffen auf den Markt kommen, die von österreichischen Herstellerinnen und Hersteller nicht verwendet werden dürfen.

Das österreichische Lebensmittelbuch

Ein wichtiges Element der österreichischen Lebensmittelpolitik ist das „Österreichische Lebensmittelbuch", auch als „Lebensmittelkodex" bezeichnet. Es dient der Bekanntgabe von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Richtlinien, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz unterliegen.

Das Lebensmittelbuch wird von einer eigenen Kommission ausgearbeitet. Diese Kommission wurde beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet. In ihr sitzen auch Vertreterinnen und Vertreter, die die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten vertreten. Das Lebensmittelbuch ist kein Gesetz. Es wird aber für die Beurteilung lebensmittelrechtlicher Fragen herangezogen. Es dient auch als Plattform zur Kommunikation und ist ein Forum zur Vorbereitung der österreichischen Position für europäische und internationale Gremien.

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