Vorsicht Vogelgrippe!

veröffentlicht am 14.11.2022

Auch nicht-kommerzielle Halter:innen müssen sorgsam sein

Seit Anfang Oktober dieses Jahres mehren sich durch den Beginn der Zugvogelsaison in ganz Europa Fälle von Vogelgrippe. Um eine Ansteckung und mögliches Sterben von Wildvögeln und Geflügel zu verhindern, müssen Vorkehrungen getroffen werden.

Die Vogelgrippe – oder auch Geflügelpest genannt – ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung der Vögel. Die Krankheitssymptome sind je nach Tierart unterschiedlich und können von Atemnot über einen ausgeprägten Rückgang der Legeleistung bis hin zu einer deutlich reduzierten Wasser- und Futteraufnahme reichen. Das Virus wird über Körperflüssigkeiten und Kot ausgeschieden und kann auch über die Luft übertragen werden. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Maßnahmen

Durch die hohe Ansteckungsgefahr für Wildvögel und Hausgeflügel müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden. Darum unterliegt sämtliches in Österreich gehaltenes Geflügel den gesetzlichen Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung. Dies gilt auch für Privathaltungen, also auch für Personen, die in ihrem Garten z.B.: Hühner, Gänse, Enten oder anderes Geflügel halten.

Wichtig ist: binnen einer Woche ab Aufnahme der Geflügelhaltung – und dabei ist es unabhängig, wie viel Geflügel gehalten wird – ist dies der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Ausgenommen davon sind Heimvögel wie Wellensittiche oder Papageien. Bei auftretenden Krankheitssymptomen sollte sofort ein Tierarzt gerufen werden. Generell ist es wichtig, auf die Biosicherheit (z.B. Reinigung, Desinfektion, Stallkleidung, Händehygiene) zu achten, um allfällige Viren nicht zu verschleppen. Gehaltenes Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen – etwa durch die Haltung und Fütterung der Tiere in überdachten Stallungen bzw. das Anbringen von Netzen und Abdeckungen im Außenbereich.

Empfehlungen

Folgende Empfehlungen sollten jedenfalls zur Vorbeugung einer möglichen Einschleppung des Virus von allen Geflügelhaltern eingehalten werden:

  • Füttern Sie die Tiere unbedingt im Stall bzw. so, dass Wildvögel keinen Zugang zur Futterstelle haben und tränken Sie es mit Leitungswasser.
  • Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben und waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände.
  • Informieren Sie ihren Tierarzt oder Amtstierarzt, wenn Sie eine erhöhte Sterblichkeit bei ihren Tieren feststellen oder die Tiere krank wirken.

Es gibt in Österreich derzeit nur Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.  Dort ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindert wird und die Biosicherheitsmaßnahmen besonders beachtet werden.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko – welche aktuell nicht vorkommen – muss Geflügel ab einer bestimmten Anzahl sogar dauerhaft in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, gehalten werden. So kann der Kontakt zu Wildvögeln am besten vermieden werden.

Sollten Sie im Gelände einen toten Wasservogel oder Greifvogel finden, greifen Sie das Tier keinesfalls an, sondern verständigen Sie bitte unverzüglich die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Anschließend wird der Amtstierarzt/die Amtstierärztin die Bergung des toten Vogels veranlassen und an das nationale Referenzlabor senden. Dort werden diese Tiere auf das Vorhandensein von Geflügelpestviren untersucht. Das ist eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, um das Auftreten der Geflügelpest in Wildvögeln frühzeitig entdecken zu können und entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Infektion beim Hausgeflügel treffen zu können.

Weitere Informationen

Geflügelpest – FAQ

Weitere Information zur Krankheit: AGES

Geflügelpest

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