Neuer europäischer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft

veröffentlicht am 22.03.2020

Die europäische Kommission setzt ihren Weg des grünen Deals fort.

Die europäische Kommission (EK) hat am 11.3.2020 eine Mitteilung zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, die die Zusammenhänge klar benennt und auch konkrete Aktivitäten für 2020 und 2021 ankündigt. Die EK startet mit einem Satz, der uns wohl alle aufrütteln muss:

„Es gibt nur einen Planeten Erde, aber bis 2050 wird der weltweite Verbrauch ein Niveau erreichen, als ob wir drei davon hätten“.

Sie bezieht sich dabei auf die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen, insbesondere auf Ziel 12 „Verantwortlicher Konsum und verantwortliche Produktion“.

Übergang zu einem regenerativen Wachstum

Früher richteten sich Appelle für mehr Umweltschutz häufig primär an Konsumentinnen und Konsumenten.

Die nunmehrige Mitteilung ist klar: die gesamte Wertschöpfungskette muss beitragen, damit der „Ressourcenverbrauch innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten bleibt“, so die EK. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum muss auch Bestandteil der neuen EU-Industriestrategie werden. Durch die Einbeziehung digitaler Technologien wird sich darüber hinaus – so die Kommission – auch die Abhängigkeit Europas von Primärrohstoffen verringern.

Nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle…

…müssen zur Norm werden und in der Folge auch Verbrauchsmuster verändern. Eine Rechtssetzungsinitiative der Kommission wird darauf hinarbeiten, Nachhaltigkeitsgrundsätze zu verankern. Dabei geht es um Verbesserung der Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten ebenso wie Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz, Erhöhung des Rezyklatsanteils in Produkten bis hin zur Nutzung der Digitalisierung auch für Produktinformation (Stichwort digitaler Produktpass) und Gütesiegel zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsleistung.

Im Fokus stehen zunächst Produktgruppen Elektronik und Informations-/Kommunikationstechnologien, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Baustoffe sowie Lebensmittel. Für alle diese sollen die oben genannten Nachhaltigkeitsgrundsätze verankert werden. So sollen zB Haushaltselektronik länger haltbar und reparierbar werden, einheitliche Ladegeräte auf den Markt kommen, Sammel- und Rücknahmesysteme vereinheitlicht, Mikroplastik und gefährliche Stoffe beschränkt und Verpackungen verringert werden, um nur einige wichtige Beispiele zu nennen.. 

Stärkung der Position der Verbraucher/innen

Die Kommission setzt auch auf die Schaffung zusätzlicher Verbraucherrechte, insbesondere was die vorvertragliche Information über Produkte betrifft, aber auch das Recht auf Reparatur. Was dies im einzelnen bedeuten soll, werden wir sehr genau verfolgen. Im Rahmen der Gewährleistung gibt es ja bereits das Recht auf Austausch oder Reparatur und es bleibt abzuwarten, was die Kommission darüber hinaus vorschlagen wird.

Sehr positiv ist auch das Vorhaben, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen zukünftig anhand bestimmter Methoden belegen müssen. Die Nachhaltigkeitsaspekte wie zB Lebensdauer oder Reparierbarkeit sollen auch in die Kriterien des EU Umweltzeichens eingehen.

Was ist vom Aktionsplan zu halten?

Der Aktionsplan mit seinem Annex, der konkrete Gesetzesänderungen und –prüfungen enthält, ist sicher ein positiver Schritt in die richtige Richtung, weil ALLE Akteurinnen und Akteure in die Pflicht genommen werden und die Herausforderungen gesehen werden.

Was konkret seitens der Kommission vorgeschlagen wird, bleibt abzuwarten. Spannend wird dann auch, worauf sich die Mitgliedstaaten in der Folge einigen können. Seitens der Sektion Konsumentenpolitik versprechen wir jedenfalls wie bisher Einsatz und Engagement im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten!

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