Vergabe von Wohnkrediten ab August strenger geregelt

veröffentlicht am 29.07.2022

Ab 1. August wird es für Kreditnehmer:innen nicht mehr so leicht sein, an Immobilienkredite zu kommen. Die Aufsichtsbehörde im Finanzdienstleistungsbereich, Finanzmarktaufsicht (FMA), hat die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“ erlassen, die rechtlich verbindlich ab 1. August 2022 auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen zur Anwendung kommt.

Was bedeuten die neuen Regeln für Kreditnehmer:innen?

  • Für den Kauf einer Immobilie müssen künftig 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden beziehungsweise wird die maximale Beleihungsquote (Kreditsumme zu Immobilienwert) mit 90 Prozent festgelegt.
  • Zusätzlich darf die monatliche Kreditrate höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen.
  • Die Laufzeit der Finanzierung darf 35 Jahre nicht übersteigen.

In Summe dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen übersch

reiten.

Erleichterungen beim Umstieg auf erneuerbare Energien

Um Renovierungen und Sanierungen, insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger, zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro von den neuen Vorgaben ausgenommen.

"Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen." "Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen." so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller laut Aussendung.

Zur Verordnung:

RIS - BGBLA_2022_II_230 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at)

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