Außergerichtliche Einigung mit der Santander Consumer Bank: VKI unterstützt Betroffene

veröffentlicht am 08.09.2022

Die Santander Consumer Bank zahlt Sollzinsen, die sie ihren Kunden während einer gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung verrechnet hat, zurück. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet nun eine Sammelaktion für die Betroffenen. Sie läuft bis Ende des Jahres 2022.

Im Jänner 2022 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass Banken von Konsumentinnen und Konsumenten, deren Verbraucherkredite wegen coronabedingter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit im Zeitraum von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 gesetzlich gestundet wurden, für diesen Zeitraum keine Zinsen verlangen dürfen. Der VKI hatte damals Klage gegen die BAWAG eingebracht, die Entscheidung gilt aber für alle Banken.

Der VKI konnte mit Santander eine außergerichtliche Einigung über die Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Sollzinsen erreichen. Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich kostenlos dem Vergleich anzuschließen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der Sammelaktion des VKI

Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die

  • eine Stundung bei Santander zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021 beantragt/vereinbart,
  • Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie in diesem Zeitraum erlitten und
  • noch keine Rückzahlung der Zinsen durch Santander erhalten haben.

Für die Rückerstattung über eine Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/santander erforderlich. Die Sammelaktion läuft bis 31. Dezember 2022. Auch Verbraucher:innen, die ihren Kredit bzw. ihre Leasingraten bereits zurückgezahlt haben, können an der Aktion teilnehmen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Folgende Unterlagen müssen über das Anmeldeformular hochgeladen werden:

  1. eigenhändig unterschriebene Entbindung vom Bank- und Datengeheimnis
  2. Informationen/Nachweise über das vor der Pandemie erzielte Monatseinkommen (z.B. Lohnzettel)
  3. Informationen/Nachweise über den durch die Pandemie im Zeitraum zwischen 1. April 2020 und 31. Jänner 2021 erlittenen Einkommensverlust (z.B. Lohnzettel, Bestätigung über Kurzarbeit oder Bezug von Arbeitslosengeld, etc.)

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Rückzahlung der zu viel bezahlten Sollzinsen an Santander übermitteln.

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