OGH: Vermietungsverbot von Wiener Gemeindewohnungen über Airbnb

veröffentlicht am 26.12.2022

Wiener Wohnen hatte im Sommer 2020 die Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb geklagt. Wiederholt waren Inserate für die unzulässige Vermietung von Gemeindewohnungen auf Airbnb aufgetaucht. Nun hat Wiener Wohnen Recht bekommen.

Ein langer Rechtsstreit dürfte damit zu Ende gehen. Airbnb war wiederholten Aufforderungen der Stadt Wien, die Adressen der 220.000 Gemeindewohnungen in Wien für die Vermietung zu sperren, nicht nachgekommen. Die Plattform wiederum forderte von Wiener Wohnen, solche Inserate zu melden, damit diese dann gesperrt werden können, was seitens Wiener Wohnen als undurchführbar abgelehnt wurde.

Bereits in erster Instanz bekam Wiener Wohnen Recht: das Handelsgericht Wien urteilte im Vorjahr, dass Gemeindewohnungen nicht auf der Plattform angeboten werden dürfen. Nach einer Berufung durch Airbnb bestätigte das Oberlandesgericht in zweiter Instanz weitgehend dieses Urteil.

Endgültige Klärung durch den OGH: Airbnb darf keine Wiener Gemeindewohnungen zur Vermietung anbieten!  

Nun bestätigte auch der Oberste Gerichtshof (OGH), dass Airbnb das Anbieten von Gemeindewohnungen der Stadt Wien zur Vermietung auf der Online-Plattform untersagt ist. Damit muss Airbnb sicherstellen, dass keine Vermietungsanzeige für eine Gemeindewohnung missbräuchlich auf ihre Plattform gestellt wird. Außerdem ist Airbnb mit dem Urteil gezwungen, gegenüber Wiener Wohnen Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus vergangenen Vermietungen von Gemeindewohnungen offenzulegen.

In Wien gibt es ein gesetzliches Vermietungsverbot für Wohnungen. Für die Stadt Wien stellt dieses Urteil daher einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die illegale Kurzzeitvermietung über einschlägige Plattformen dar. „Die Stadt Wien ist seit über 100 Jahren internationale Vorreiterin, wenn es darum geht, für leistbaren Wohnraum zu kämpfen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Gemeindewohnungen auf diese Weise zweckentfremdet werden.“, so Wiener Wohnen in seiner Pressemitteilung.

 

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