Erleichterung bei der Bezahlung der Stromrechnung

veröffentlicht am 19.05.2022

Am 6. Mai 2022 ist die Ratenzahlungs-Verordnung der E-Control in Kraft getreten. Für Nachzahlungen bei der Stromrechnung gibt es nun ein Recht auf Ratenzahlungen bis zu 18 Monaten.

Die aktuellen Preissteigerungen am Strommarkt sind für viele Verbraucher:innen eine große Herausforderung. Die Stromrechnung auf Raten zu zahlen, war auch bisher schon möglich, sofern mit dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber eine Vereinbarung getroffen werden konnte. Ab sofort gibt es aber ein Recht darauf und dürfen keine Kosten dafür verrechnet werden.

Wie funktioniert es?

  • Der Wunsch auf Ratenzahlung kann dem Stromlieferanten oder Netzbetreiber formlos mitgeteilt werden, der dem Konsumenten oder der Konsumentin das Angebot zur Ratenzahlung unverzüglich unterbreiten muss.
  • Ratenzahlungen sind auf jeden Fall für 12 Monate, bei bestimmten Voraussetzungen auch für 18 Monate möglich.
  • Für die Einräumung der Ratenzahlungen dürfen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.
  • Die Ratenzahlungen können auch mit Erlagschein oder bar erfolgen.
  • Auf das Recht zur Ratenzahlung muss ab sofort auf jeder Jahresabrechnung und jeder Mahnung hingewiesen werden.

Die Verordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://tinyurl.com/2p869rx3

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