Zalando-Gutschein-Klauseln sind unzulässig
veröffentlicht am 16.01.2026
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat vor Gericht gegen Zalando Erfolg erzielt. Mehrere Klauseln zu Geschenkgutscheinen wurden als unzulässig beurteilt.
Geschenkgutscheine von Zalando waren bislang mit mehreren Einschränkungen versehen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt waren. Dazu zählten eine zeitliche Befristung von 5 Jahren, eine Einschränkung auf bestimmte Produktgruppen sowie ein Limit bei der Einlösung pro Einkauf. Die Arbeiterkammer Oberösterreich klagte gegen diese Klauseln und bekam vor Gericht Recht.
Fünfjährige Befristung unzulässig
Eine der beanstandeten Klauseln sah vor, dass Geschenkgutscheine nur fünf Jahre lang gültig sind. Nach Ablauf dieser Frist verfiel der Gutscheinwert vollständig. Das Oberlandesgericht Wien befand diese Regelung als unzulässig. Damit liegt erstmals ein Urteil vor, dass auch eine fünfjährige Befristung von Gutscheinansprüchen für unzulässig erklärt hat. Bisher hatten Gerichte eine Frist von drei Jahren als unzulässig angesehen.
Unklare Produktbeschränkung gekippt
Zudem durften Gutscheine laut AGB nur für sogenannte „qualifizierte Produkte“ verwendet werden. Darunter fielen Waren, die dem „Erscheinungsbild einer Person“ dienen sollten, etwa Kleidung oder Schuhe. Da diese Einschränkung nicht klar und nachvollziehbar definiert war, wertete das Gericht die Klausel als intransparent und damit unzulässig.
Einlöse-Limit von 200 Euro nicht gerechtfertigt
Auch die Begrenzung, dass Gutscheine pro Bestellung nur bis zu einem Wert von 200 Euro eingelöst werden dürfen, hielt der gerichtlichen Prüfung nicht stand. Das Gericht sah für diese Beschränkung keine sachliche Rechtfertigung, zumal der Betrag häufig unter üblichen Bestellsummen liege.
Anpassung der Geschäftsbedingungen
Zalando wurde verpflichtet, die beanstandeten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Das Unternehmen hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits an das Urteil angepasst. Für Konsument:innen bedeutet das, dass Geschenkgutscheine nun ohne diese Einschränkungen eingelöst werden können.
Mehr Informationen sowie das Urteil des OLG Wien finden Sie hier: Gutschein-Klauseln von Zalando waren unzulässig | Arbeiterkammer Oberösterreich