Wie der Digital Services Act Kinder und Jugendliche schützt
veröffentlicht am 19.11.2025
Informationen und Materialien für die Praxis
Der Digital Services Act (DSA) – das Gesetz über digitale Dienste – ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie soll sicherstellen, dass sehr große Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube die Rechte von Nutzer:innen schützen und die Verbreitung verbotener oder ungeeigneter Inhalte verhindern.
„DSA for YOUth“ der Europäischen Kommission
Die europaweite Kampagne stellt leicht einsetzbare Ressourcen zur Verfügung, um Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen, sich sicher im Internet zu bewegen. Zu den Materialien zählen Toolkits, Broschüren, Videobeiträge, Erklärtexte und Online-Veranstaltungen. Sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen wie Eltern, Lehrkräfte und junge Menschen selbst.
Derzeit sind die Inhalte nur auf Englisch verfügbar. Einige Ressourcen werden auch ins Deutsche übersetzt. Alle Informationen finden Sie unter DSA for YOUth toolkit.
Die Informationen zur Kampagne stammen von klicksafe.de.
Safer Internet erklärt den DSA
Safer Internet unterstützt vor allem Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien. Ein eigener Beitrag erklärt leicht verständlich, wie der DSA Minderjährige in sozialen Netzwerken schützt und was die Verordnung in der Praxis bedeutet.
Schutz vor ungeeigneten Inhalten: Der DAS soll sicherstellen, dass Online-Inhalte dem Alter und den Interessen der Kinder und Jugendlichen entsprechen. In der Praxis heißt das, dass soziale Netzwerke zum Beispiel ihre Algorithmen so gestalten müssen, dass Kinder und Jugendliche nicht mit schädlichen Inhalten in Kontakt kommen.
Schutz vor Online-Gefahren: Kinder und Jugendliche sollen vor Belästigung, Cybermobbing und Falschinformation geschützt werden. In der Praxis bedeutet das, dass Plattformen zum Beispiel bestimmte Einstellungen wie „private“ Konten standardmäßig eingestellt sind.
Datenschutz und Privatsphäre: Persönliche Daten müssen sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden. Das bedeutet beispielsweise, dass Profile von Minderjährigen standardmäßig auf „privat“ gestellt sein sollten und dass sensible Daten nicht für Werbung oder Empfehlungen verwendet werden dürfen.
Schutz vor personalisierter Werbung: Wenn wir online unterwegs sind, hinterlassen wir Spuren, die Aufschluss über unsere Interessen geben und für personalisierte Werbung verwendet werden. Onlineplattformen dürfen Minderjährigen keine personalisierte Werbung anzeigen, die auf ihren Nutzungsdaten basiert.
Verständliche Informationen und kein irreführendes Design: Plattformen sollten so gestaltet sein, dass sie nicht süchtig machen und zu bestimmten Handlungen verleiten. Nutzungs- und Datenschutzinformationen müssen so gestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen. Das heißt in der Praxis, dass zum Beispiel Elemente, die die Nutzungsdauer erhöhen, entfernt werden sollten.
Detailliertere Informationen, Beispiele und Hilfestellungen finden Sie unter So schützt der "Digital Services Act" Minderjährige in sozialen Netzwerken von Safer Internet.