Weltvegantag: Klare Kennzeichnung für pflanzliche Alternativen

veröffentlicht am 31.10.2025

Wie Verbraucher:innen durch eindeutige Lebensmittelkennzeichnung vor Irreführung geschützt werden sollen

Am 1. November 2025 wird der Weltvegantag begangen.
Auf dem österreichischen Markt gibt es Lebensmittel, die Hinweise auf ihre Eignung für eine vegetarische bzw. vegane Ernährung tragen. Darunter befinden sich auch zahlreiche pflanzliche, vegetarische und vegane Alternativen zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. 

Manchmal ähneln gewisse Kennzeichnungselemente bzw. die Gesamtaufmachung dieser Lebensmittel – etwa die Bezeichnung oder Fantasiebezeichnungen –   jenen der entsprechenden Lebensmittel tierischen Ursprungs. Auf diese Weise gekennzeichnete Produkte sind gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf den Schutz vor Irreführung zu beurteilen. Auch der Bezeichnungsschutz ist entsprechend den Vermarktungsnormen zu berücksichtigen.

Als Hilfestellung für Verbraucher:innen zeigt die nachfolgende Leitlinie die wesentlichen Kriterien auf, welche bei der Kennzeichnungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen sind: Die Leitlinie im Österreichischen Lebensmittelbuch, IV. Auflage, Kapitel A 5 „Kennzeichnung/Aufmachung“, Anhang 11, wurde in Österreich im Rahmen der Österreichischen Codexkommission ausgearbeitet. Sie stellt eine wichtige Orientierungshilfe für die beteiligten Verkehrskreise dar und soll zudem sicherstellen, dass Konsument:innen in diesem Zusammenhang nicht getäuscht werden.

Damit leistet die Leitlinie einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Vertrauen beim Einkauf pflanzlicher Alternativen.

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