Wasserschaden nach Badumbau: Haftpflichtversicherung muss zahlen
veröffentlicht am 27.07.2026
Wer beim Umbau des Badezimmers einfache Arbeiten selbst übernimmt, verliert nicht automatisch den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums klargestellt.
Eine Mieterin wollte ihre Badewanne durch eine Dusche ersetzen. Die Vermieterin genehmigte den Umbau unter der Bedingung, dass die eigentlichen Arbeiten von befugten Fachbetrieben durchgeführt werden.
Die Mieterin informierte sich vorab, welche Vorarbeiten sie selbst erledigen könne. Sie entfernte Wandfliesen sowie die Badarmatur und verschloss die bestehenden Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Baustopfen. An den Leitungen selbst nahm sie keine Veränderungen vor.
Kurz darauf entstand in der darunterliegenden Wohnung ein erheblicher Wasserschaden. Ein Sachverständiger führte diesen auf eine nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten im Bereich der Wasseranschlüsse zurück. Die Haftpflichtversicherung verweigerte jedoch die Deckung mit der Begründung, die ausgeübte Tätigkeit sei keine „Gefahr des täglichen Lebens“ und daher nicht versichert.
Gefahr des täglichen Lebens
Die Konsumentin klagte mit Unterstützung des VKI die Versicherung. Das OLG Wien gab der Klägerin Recht. Nach Ansicht des Gerichts gehören einfache Heimwerkerarbeiten wie der Austausch einer Badarmatur grundsätzlich zu den Gefahren des täglichen Lebens und fallen damit unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung.
Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit im privaten Alltag üblicherweise selbst durchgeführt wird – nicht, ob sie theoretisch einem reglementierten Gewerbe zugeordnet ist oder mit einem gewissen Risiko verbunden sein kann.
Versicherungsschutz bleibt eine Frage des Einzelfalls
Wer im Rahmen eines Badumbaus einfache Vorarbeiten oder typische Heimwerkerarbeiten selbst erledigt, muss nicht grundsätzlich befürchten, allein deshalb den Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung zu verlieren.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Eigenleistung automatisch versichert ist. Umfangreiche Installationsarbeiten oder Arbeiten, die Fachkenntnisse erfordern, sollten weiterhin von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, hängt immer von den konkreten Umständen ab.