Vom Feuerwerk direkt ins Wartezimmer der Notfallambulanz

veröffentlicht am 18.12.2025

Ein Jahreswechsel muss nicht so aussehen. Hier finden Sie Tipps, wie Sie gut und sicher in das Jahr 2026 kommen! 

Wunderkerzen am Brennen, © Bild von Pexels auf Pixabay

Jedes Jahr dasselbe Schauspiel: Unermüdlich wird gepredigt, wie gefährlich der sorglose Umgang mit Böllern & Raketen ist. Und jedes Jahr denken wieder einige Menschen, die Warnungen betreffen nur „die anderen“. Das Ergebnis? Die Unfallambulanzen verzeichnen ihren ersten Ansturm des neuen Jahres oft schon um Mitternacht. 

Die Risiken, die Jede:r kennen sollte

Die Palette der Verletzungen bleibt erschreckend konstant: Verbrennungen aller Art, Knalltraumata, Augenverletzungen, tiefe Schnitt- und Risswunden, zerschossene Finger und ruinierte Hände. Dazu gesellen sich Wohnungsbrände, beschädigte Autos und eine Menge an Feuerwehr- und Rettungseinsätzen, die man sich wirklich ersparen könnte.

Auffällig bleibt: Feuerwerkskörper sind nach wie vor ein „Männerspielzeug“, bevorzugt genutzt von jüngeren Herren, die sich unverwundbar fühlen. Die Verletzungsstatistik spiegelt das unbarmherzig wider. Frauen sind meist Zuschauerinnen, die unfreiwillig in Kontakt mit „Querschlägern“ geraten.

Worauf man unbedingt achten sollte:

  • Altersgrenzen respektieren!
  • Keine Böller in Menschenmengen werfen
  • Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und Tiere nehmen.
  • Raketen nicht aus nächster Nähe inspizieren – Abstand ist keine Feigheit. Selbst Mini-Raketen können schwerste Augenverletzungen verursachen.
  • Nichts in geschlossenen Behältern zünden.
  • „Blindgänger“ bleiben, was sie sind – ein Fall für die umsichtige Entsorgung, nicht für Experimente.
  • Keine selbstgebastelten Böller, kein Zusammenbasteln mehrerer Knaller.
  • Nur geprüfte Ware kaufen, Finger weg (!!!) vom illegalen Feuerwerk!
  • Raketen gehören in stabile Abschussvorrichtungen, nicht in Bierflaschen.
  • Alkohol + Feuerwerk = sehr schlechte Idee

Rechtliches – weil Risiken offenbar nicht reichen:

Im Ortsgebiet bleibt die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 grundsätzlich verboten. Also all das klassische Silvesterfeuerwerk. Gemeinden könnten Ausnahmen erlauben, tun sie aber fast nie. Rund um Kirchen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Tierheime oder Tiergärten ist das Zünden von Feuerwerk ohnehin untersagt. Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 braucht man eine behördliche Bewilligung, und das allein schon nur für den Besitz.

In diesem Sinne: Ein sicheres und hoffentlich unfallfreies Jahr 2026!

 

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