Versicherungsbeschwerdestelle – Jahresbericht 2025

veröffentlicht am 23.06.2026

Seit 2018 gibt es eine Versicherungsbeschwerdestelle im BMASGPK. Die Stelle hilft Konsument:innen bei Problemen mit Versicherungsunternehmen und ist für alle Versicherungsverträge zuständig, die in Österreich abgeschlossen werden.

Die Aufgabe der Versicherungsbeschwerdestelle ist es, Konsument:innen über ihre Rechte zu informieren und zu prüfen, ob diese verletzt wurden. Ist dies der Fall, kann auf Wunsch der Konsument:innen beim Versicherungsunternehmen interveniert werden. Ziel ist es, eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zu vermitteln.

Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Beschwerdestelle den Verein für Konsumenteninformation (VKI) einschalten. Dieser kann in weiterer Folge Musterklagen, Abmahnungen oder Verbandsklagen einreichen.

Der Bericht enthält alle Anfragen und Beschwerden, die zwischen dem 1. Jänner 2025 und dem 31. Dezember 2025 eingegangen sind. Diese wurden im genannten Zeitraum elektronisch unter versicherungsbeschwerde@sozialministerium.gv.at oder auf dem Postweg eingereicht.

Übersicht der Ergebnisse

  • Im Berichtszeitraum wandten sich insgesamt 700 Konsument:innen mit einer Beschwerde oder Anfrage an die Versicherungsbeschwerdestelle.
  • Die Gesamtzahl der Beschwerden oder Anfragen hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr um 43 % erhöht.
  • In 291 Fällen (= ca. 42% aller Fälle) intervenierte die Versicherungsbeschwerdestelle beim Versicherer, weil nach einer Überprüfung der Sach- und Rechtslage gute Gründe dafür sprachen, dass Rechte der Konsument:innen verletzt wurden.
  • In 409 Fällen (= ca. 58% aller Fälle) erfolgte keine Intervention, vor allem weil die Anfrage auf eine Rechtsauskunft oder Vertragsüberprüfung gerichtet war oder eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage ergab, dass die Vorgangsweise des Versicherers rechtlich gedeckt war.
  • Am häufigsten betrafen die Beschwerden und Anfragen im Berichtszeitraum KFZ-Versicherungen (20 % der Fälle), Haushalts- und Eigenheimsicherungen (19 %) und Lebensversicherungen (16 %).
  • Bei Rechtschutzversicherungen kam es zu einem auffallenden Anstieg des Anteils an den Beschwerden um drei Prozentpunkte (2024: 10 %, 2025: 13 %).
  • 47 % der Beschwerden und Anfragen betrafen die Leistung im Versicherungsfall, wobei in 39 % der Fälle eine Leistung ganz oder teilweise abgelehnt wurde und in 8 % der Fälle der Versicherungsfall vom Versicherer schleppend bearbeitet wurde.
  • Auf Vertragsüberprüfungen und Rechtsauskünfte entfielen 24 % der Beschwerden und Anfragen.
  • Der Beschwerdeanteil der Allianz, ERGO, Donau, Helvetia, VAV, Zürich, Wüstenrot, ARAG, HDI und Muki lag jeweils wesentlich über ihrem Marktanteil.
  • Der Beschwerdeanteil der Generali, Wiener Städtische, UNIQA, Merkur und GRAWE lag hingegen jeweils unter ihrem Marktanteil.
  • Die Anzahl der Beschwerden über die Generali (+ 95 %) und die ARAG (+ 134 %) haben sich im Vergleich zum Vorjahr besonders stark erhöht.
  • Die Anzahl der Beschwerden über die VAV (- 58 %) und MUKI (- 49 %) sind im vergangenen Jahr hingegen stark gesunken.
  • In 43 % der Interventionsfälle war die Intervention der Beschwerdestelle zur Gänze erfolgreich, in weiteren 8 % der Fälle zumindest teilweise erfolgreich.
Den gesamten Bericht können Sie hier herunterladen.


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