Verbraucherschlichtung Austria: außergerichtliche Vermittlung bei Konflikten zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen
veröffentlicht am 21.10.2025
Einblicke in die Praxis
Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen sind keine Seltenheit: Eine fehlerhafte Lieferung, Unklarheiten bei der Vertragskündigung oder Probleme mit der Reisebuchung können schnell zu verhärteten Fronten führen. Damit solche Konflikte nicht vor Gericht enden, gibt es die Verbraucherschlichtung Austria – eine unabhängige Stelle, die unparteiisch vermittelt und faire Lösungen ermöglicht.
Als eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich ist sie für all jene Fälle zuständig, die von keiner der anderen sieben Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich behandelt werden – von Handwerkerleistungen bis hin zu Versicherungsstreitigkeiten oder Fremdwährungskrediten. Die Verfahren sind kostenlos, freiwillig und oft eine Möglichkeit, langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden.
Fälle aus der Praxis
Fall 1: Schlechte Aussichten für Herrn K
Herr K zog Anfang 2021 in eine Genossenschaftsanlage ein. Recht bald nach dem Einzug stellte sich heraus, dass Herrn Ks Nachbar immer mehr Unrat auf dem Nachbargrundstück ablud. Dieser stapelte sich nach einiger Zeit schon meterhoch. Teile des Unrats fielen in weiterer Folge auch in Herrn Ks Garten. Herr K versuchte daraufhin längere Zeit, direkt mit dem Nachbar eine Lösung zu finden. Da dies nicht nachhaltig gelang, wandte er sich an die Genossenschaft, die jedoch keine Schritte setzte.
Herr K wandte sich daraufhin an die Verbraucherschlichtung Austria. Diese konnte in weiterer Folge erfolgreich zwischen Herrn K und der Genossenschaft vermittelt. Die Genossenschaft erklärte sich bereit, den Nachbarn sowohl mündlich als auch schriftlich zur Beseitigung des Unrats aufzufordern. Diese Aufforderung war mit einer Frist und einem Kontrolltermin verbunden. Mit diesem Vorgehen war Herr K einverstanden und der Fall konnte letztendlich mit einer Einigung geschlossen werden.
Fall 2: Frau K und der defekte Staubsauger
Frau K kaufte sich Ende 2023 einen teuren Staubsauger. Etwas mehr als ein Jahr später wurde der Handgriff des Staubsaugers plötzlich brüchig. Daraufhin wandte sich Frau K an den Hersteller des Produkts, auf dessen Website sie das Gerät auch gekauft hatte. In weiterer Folge lehnte das Unternehmen einen Austausch oder eine Reparatur jedoch ab. Man ging nämlich von Eigenverschulden der Konsumentin aus. Frau K fühlte sich aber keiner Schuld bewusst, weshalb sie sich schließlich an die Verbraucherschlichtung Austria wandte. Sie erhoffte sich zumindest ein Entgegenkommen bei den Reparaturkosten.
Im Zuge des Schlichtungsverfahrens wurde auf Kosten der Schlichtungsstelle ein Sachverständiger mit der Begutachtung des Staubsaugers beauftragt. Dieser kam daraufhin zum Ergebnis, dass tatsächlich ein Materialfehler vorliegt. Frau K hatte somit keine Schuld am Defekt. Das Unternehmen reparierte den Staubsauger daraufhin kostenlos. Frau K freute sich sehr über dieses Ergebnis.
Sie haben ein ähnliches Problem?
Stellen Sie einen kostenlosen Schlichtungsantrag unter www.verbraucherschlichtung.at/portal.