VKI-Sammelintervention gegen Bank Austria und Erste Bank

veröffentlicht am 01.06.2023

Der VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung bei der Rückforderung nicht offengelegter Kick-Back-Zahlungen von Bank Austria und Erste Bank.

Unter Kick-back-Zahlungen versteht man in der Finanzbranche Entgelte (Bestandsprovisionen) zu Gunsten von Vertriebsmitarbeiter:innen. Solche werden von Fondgesellschaften direkt an den Vermittelnden gezahlt und entstehen dadurch, dass z. B. ein Fondsprodukt nach Abschluss vom Vermittelnden weiter betreut wird.  

Da diese Provisionen aus dem Vermögen der:des Anlegerin/Anlegers gezahlt werden, müssen Kund:innen vorab über solche Rückvergütungen, die von der Fondsgesellschaft an den Vermittler des Fonds geleistet werden, informiert werden.

Fall Erste Bank und Unicredit

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 haben vermittelnde Banken derartige Zahlungen offenzulegen. Vor dem Jahr 2007 haben Bank Austria und Erste Bank als vermittelnde Banken Kund:innen über ihre Kick-Back-Zahlungen nicht informiert. Nachweislich sind die Banken erst seit dem Jahr 2018 ihrer Offenlegungspflicht nachgekommen. Nach Ansicht des VKI sind daher die bis 13.12.2017 unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen von den Banken an ihre Kund:innen zurückzuzahlen.

Nun unterstützt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betroffene Anleger:innen, die über die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank) und Unicredit Bank Austria AG Fondsprodukte vermittelt bekommen haben und über die Bestandsprovisionen nicht informiert wurden. 

Höhe der Kick-Back-Zahlungen

Die Höhe der geflossenen Kick-Back Zahlungen ist abhängig vom veranlagten Fondsvermögen und beträgt ca. 0,8% des Fondsvermögens pro Veranlagungsjahr. Den Berechnungen des VKI zufolge kann der rückzuerstattende Betrag je nach Investitionsvolumen und Investitionszeit ein paar Hundert bis zu einnigen Tausend Euro ausmachen.

Voraussetzungen einer kostenlosen Teilnahme

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention anzuschließen.

Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die

  • Kund:in der Bank Austria oder der Erste Bank waren oder noch sind UND
  • vor 2018 über eine der Banken in Fonds investiert haben.

Teilnehmen können auch Verbraucher:innen, deren Fonds bereits aufgelöst wurden.

Alle Informationen zur Sammelaktion (Anmeldung, Formulare zur Entbindung vom Bankgeheimnis) finden Sie hier:

VKI-Sammelintervention: Rückforderung Kick-Back Zahlungen - Bank Austria und Erste Bank

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt bei Bank Austria und Erste Bank intervenieren, um die Rückzahlung der Bestandsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) zu erreichen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen