VKI-Sammelaktion wegen unzulässiger Kosten bei Lebensversicherungen

veröffentlicht am 11.11.2025

Anmeldung noch bis 31.12.2025 möglich

Nach Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf einer Lebensversicherung sind Verbraucher:innen oft überrascht, wenn die Auszahlungssummen deutlich geringer als die einbezahlten Prämien sind. Der Grund liegt in unzureichenden Informationen über die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten beim Abschluss von Lebensversicherungen. Gerade in älteren Versicherungsverträgen, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden, werden diese Kosten nur mangelhaft erklärt. Diese unklaren Klauseln waren schon mehrfach Gegenstand von Verfahren, die der VKI gegen Versicherungsunternehmen geführt hat. Trotz oberstgerichtlicher Entscheidungen, die solche Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Konsument:innen als intransparent und daher unzulässig berurteilt hatten, verrechnen die Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässiger Klauseln. 

Sammelaktion des VKI

Laut Rechtsansicht des VKI sind die auf Basis von unzulässigen Klauseln eingehobenen Beträge vom Versicherer zurückzuzahlen. Der VKI bietet daher allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention zu folgenden 25 Versicherungsunternehmen anzuschließen:

  • Allianz Elementar Versicherungs-AG
  • APK-Versicherung AG
  • BAWAG P.S.K. Versicherung AG
  • Donau Versicherung AG VIG
  • ERGO Versicherung AG
  • FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia)
  • Generali Versicherung AG
  • Grazer Wechselseitige Versicherung AG
  • HDI Lebensversicherung AG
  • Helvetia Versicherung AG
  • HYPO-Versicherung AG
  • Kärntner Landersversicherung a.G.
  • Merkur Lebensversicherung AG
  • Merkur Versicherung AG
  • Niederösterreichische Versicherung AG
  • Nürnberger Versicherung AG (nunmehr Merkur Versicherung AG)
  • Österreichische Beamtenversicherung
  • Oberösterreichische Versicherung AG
  • Sparkassen Versicherung (nunmehr Wiener Städtische Versicherung AG VIG)
  • Tiroler Versicherung V.a.G.
  • UNIQA Österreich Versicherung AG
  • Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
  • Wiener Städtische Versicherung AG
  • Wüstenrot Versicherungs-AG
  • Zürich Versicherung AG

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme ist der Abschluss einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung zwischen 01.01.1995 und 31.12.2006.

Folgende Arten von Lebensversicherungen sind betroffen:

  • klassische Lebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
  • indexgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherungen, die sich noch in der Ansparphase befinden

Der Rückforderungsbetrag kann mehrere tausend Euro betragen! 

Gespräche laufen

Aktuell befindet sich der VKI in Gesprächen mit der Versicherungsbranche, um eine außergerichtliche Lösung für Betroffene zu erreichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird eine gerichtliche Durchsetzung geprüft.

Konsument:innen können sich noch bis 31. Dezember 2025 hier der Sammelaktion anschließen.


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