Unzulässige Preiserhöhung: VKI einigt sich nun auch mit einigen Energieanbietern aus Vorarlberg

veröffentlicht am 24.03.2021

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte 2019 die EVN wegen einer nach Ansicht des VKI unzulässigen Preisänderungsklausel geklagt und vom OGH Recht bekommen. Auf Grundlage dieser Entscheidung hat der VKI mit Energieanbietern aus mehreren Bundesländern verhandelt und auch bereits mit einigen eine Lösung gefunden. Nun konnte sich der VKI auch mit einigen Energieanbietern aus Vorarlberg auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskundinnen und -kunden einigen.

Zur Vorgeschichte

Strommasten, © Caique Silva on Unsplash
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Diese Preisänderungsklausel ermöglichte der EVN Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage für die Preiserhöhung stand nach Ansicht des VKI EVN-Kundinnen/-Kunden die Rückzahlung der auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen zu. Obwohl der OGH keine Entscheidung über einen Rückzahlungsanspruch getroffen hat, konnte der VKI mit der EVN eine vergleichsweise Lösung für Verbraucher/innen erzielen.  (link zu den artikeln)

Außergerichtliche Lösungen mit Vorarlberger Energieanbieter

Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, einigte sich der VKI außergerichtlich mit folgenden Energieanbietern aus Vorarlberg.  Die kostenlose Anmeldung über den VKI ist bis spätestens 31.05.2021 möglich. Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion können Sie den unten angeführten Links entnehmen:

Einigung mit illwerke vkw AG

Einigung mit Stadtwerke Feldkirch

Einigung mit Stadtwerke Bregenz

Einigung mit Montafonerbahn

Einigung mit Elektrizitätswerke Frastanz

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