Phishing-Betrugsfälle - Tätigkeitsbericht des Sozialministeriums

veröffentlicht am 18.05.2026

 Um den Schutz der Betrugsopfer im elektronischen Zahlungsverkehr zu verbessern, stellt das Sozialministerium seit Jänner 2023 mit der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme eine Anlaufstelle für Konsument:innen,  die Opfer von Phishing-Angriffen geworden sind, zur Verfügung. 

Nunmehr hat die Ombudsstelle einen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 veröffentlicht.

Dieser Bericht enthält

  • eine detaillierte statistische Auswertung der von der Ombudsstelle bearbeiteten Beschwerdefälle,
  • eine Darstellung der wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und
  • die vom BMASGPK für einen verbesserten Schutz der Konsument:innen vor Phishing Angriffen vorgeschlagenen Maßnahmen.

Im Berichtszeitraum haben sich insgesamt 717 Konsument:innen, die Opfer eines Phishing-Angriffs wurden, mit einer elektronischen oder schriftlichen Beschwerde an die Ombudsstelle gewandt. Der Durchschnittsschaden betrug pro Beschwerdefall 4.333,38 Euro. Die Betrugsopfer waren im Durchschnitt 47,82 Jahre alt und zu 54 % Frauen. Das Risiko, Opfer eines Phishing Betrugs zu werden, ist daher bei Frauen und älteren Konsument:innen erheblich höher.

In 67 % der Beschwerdefälle führte die Intervention der Ombudsstelle zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Konsumenten bzw. der Konsumentin und der Bank.

Es hat sich gezeigt, dass bloße Warnmeldungen und Informationen nicht ausreichen, Konsument:innen wirksam zu schützen. Notwendig wären vor allem eine Verbesserung der Transaktionsüberwachung und eine Ausrichtung der Zahlungsinstrumente auf die Bedürfnisse von Nutzer:innen mit geringeren digitalen Fähigkeiten.

Der gesamte Bericht kann unter folgendem Link runtergeladen werden:

Tätigkeitsbericht zu Phishing Betrugsfällen 2023-2025 (Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im BMASGPK)


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