ORF.at muss Cookie-Banner ändern

veröffentlicht am 11.06.2026

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass eine Zustimmung zu Tracking Cookies nur dann gültig ist, wenn sie freiwillig erfolgt.

Wer im Internet unterwegs ist, klickt Cookie-Banner oft reflexartig weg. Viele Banner sind so gestaltet, dass Nutzer:innen automatisch auf "Akzeptieren" klicken, auch wenn sie das eigentlich gar nicht wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am Beispiel von orf.at entschieden, dass der auf der Webseite eingesetzte Cookie-Banner angepasst werden muss. Der Grund: Die Schaltflächen zum Akzeptieren und Ablehnen von Tracking-Cookies waren nicht gleichwertig gestaltet und würden Nutzer:innen in ihrer Entscheidung in eine bestimmte Richtung lenken. 

Worum ging es genau?

Auslöser war eine Beschwerde von noyb, der von Max Schrems gegründeten Datenschutzorganisation. Sie hatte bereits im August 2021 zahlreiche Beschwerden gegen Unternehmen, die problematische Cookie-Banner eingesetzt haben, eingebracht, so auch gegen den ORF, dessen Informationswebseite orf.at ursprünglich keine Möglichkeit vorgesehen hatte, Tracking-Cookies abzulehnen. Später ergänzte der ORF zwar den Cookie-Banner um einen "Ablehnen"-Button, gestaltete ihn aber deutlich unauffälliger als die Zustimmungsoption. Die österreichische Datenschutzbehörde entschied 2024, dass das nicht ausreicht. Der ORF ging dagegen vor, doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Meinung der Datenschutzbehörde bestätigt. 

Keine Einwilligung nach der DSGVO

Wenn "Akzeptieren" ins Auge springt und "Ablehnen" optisch zurücktritt, kann das zu ungewollten Einwilligungen führen, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung. Damit fehle es an einer eindeutigen und transparenten Zustimmung. Der ORF habe in dieser Form also keine gültige Einwilligung eingeholt. Eine Einwilligung muss nach der DSGVO freiwillig, informiert und unmissverständlich sein. Wenn ein Banner Konsument:innen durch Farben, Hervorhebungen oder ungleiche optische Gestaltung subtil zum Klicken auf "Akzeptieren" drängt, sind die Voraussetzungen für eine freiwillige Entscheidung nicht gegeben.

Mehr dazu:  noyb-Erfolg: ORF.at muss irreführenden Cookie-Banner korrigieren

 

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