Neuerungen im Verkehrsjahr 2026
veröffentlicht am 14.01.2026
Mehrkosten für Autofahrende und Öffi-Nutzende, Entlastungen für Pendler:innen, neue Regeln auf Straßen und Reisen
2026 bringt für Österreichs Verkehrsteilnehmer:innen höhere Kosten, neue Pflichten, aber auch gezielte Entlastungen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im In- und Ausland.
Teurere Vignette und Öffi-Tickets
Für Autofahrende wird 2026 die klassische Klebevignette zum letzten Mal erhältlich sein und zwar teurer als bisher: Die Jahresvignette kostet künftig 106,80 Euro für Pkw und 42,70 Euro für Motorräder, auch Kurzzeitvignetten werden valorisiert. Gleichzeitig steigen die Preise im öffentlichen Verkehr spürbar: Das Österreich-Klimaticket verteuert sich mit Jahreswechsel von 1.300 auf 1.400 Euro, regionale Varianten ziehen teilweise nach. Besonders hart trifft es Wien: Die Jahreskarte der Wiener Linien klettert um 102 Euro auf insgesamt 467 Euro, digital auf 461 Euro. Für viele Haushalte bedeutet das, dass Mobilität im Alltag merklich mehr ins Gewicht fällt und Budgets neu kalkuliert werden müssen.
Steuern, NoVA und CO₂-Kosten
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer bleiben bereits zugelassene Fahrzeuge verschont, doch für neuzugelassene Pkw – vor allem mit Verbrennungsmotor – steigt die laufende Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber 2025. Plugin-Hybride werden durch strengere Annahmen zur tatsächlichen Elektrofahrt und die Abgasnorm Euro 6E-bis in vielen Fällen teurer, während reine E-Autos von einer unveränderten Versicherungssteuer profitieren. Bei der einmaligen NoVA wird es für zahlreiche Neufahrzeuge teurer, auch wenn viele Plug-in-Hybride und alle Elektroautos weiterhin keine NoVA zahlen müssen; gleichzeitig entfällt ab Mitte 2026 die Rückerstattung beim Export älterer Fahrzeuge mit Erstzulassung vor mehr als vier Jahren. Die nationale CO₂-Bepreisung bleibt bei 55 Euro pro Tonne und verteuert Diesel um 16,5 Cent sowie Benzin um 15 Cent je Liter.
Entlastungen für Pendler:innen und E-Dienstwagen
Nicht nur Belastungen stehen im Fokus: Für Pendler:innen bringt 2026 auch spürbare Entlastungen. Der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf 496 Euro jährlich und mindert automatisch die Lohnsteuer, was insbesondere Menschen mit niedrigerem Einkommen zugutekommt. Parallel dazu wird der Pendlereuro verdreifacht: Pro Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte werden künftig sechs Euro von der Einkommensteuer abgezogen, unabhängig davon, ob der Weg mit Pkw, Fahrrad oder Öffis zurückgelegt wird. Wer einen E-Firmenwagen zuhause lädt, profitiert zusätzlich: Arbeitgeber:innen können 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzen, was die Elektromobilität im beruflichen Alltag attraktiver macht.
Neue Regeln für Führerschein, E-Scooter und E-Mopeds
Im Rechtsbereich kommen auf Verkehrsteilnehmer:innen gleich mehrere Änderungen zu. Ein neues Gesetz soll gegen missbräuchliche Besitzstörungsklagen wirken, indem Anwaltstarife und Gerichtsgebühren bei typischen „Abzock“-Fällen gesenkt werden. Die 36. StVO-Novelle sieht vor, E-Mopeds als Kraftfahrzeuge mit Zulassungs-, Führerschein-, Versicherungs- und Helmpflicht einzustufen, während für E-Scooter ab 1. Mai 2026 eine Promillegrenze von 0,5 sowie eine Blinkerpflicht gelten soll; das Befahren von Fußgängerzonen kann lokal erlaubt werden. Weiters wird die kamerabasierte Überwachung durch Gemeinden erlaubt. Gleichzeitig werden Führerscheinprüfungen flexibler: Wer durchfällt, kann bereits nach zwölf Tagen wieder antreten, wobei bei Schummeleien die Sperrfrist auf 18 Monate verlängert wird, und Lkw- sowie Bus-Führerscheine werden für Personen ab 60 Jahren künftig wieder für fünf statt zwei Jahre verlängert.
Technische Vorgaben und Euro 7
Auch die Fahrzeugtechnik wird strenger reguliert: Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Pkw weiterentwickelte Assistenzsysteme wie ein Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrenden, Müdigkeitswarner und Notfall-Spurhalteassistent verpflichtend verbaut sein. Zudem werden Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz im Frontbereich erhöht, um Fußgänger:innen besser zu schützen. Für neue Pkw-Modelle, die ab 1. Jänner 2026 typgenehmigt werden, ist das Next-Generation-eCall-System mit 4G-, LTE- oder 5G-Unterstützung vorgeschrieben, für Neuzulassungen ein Jahr später. Ab 29. November 2026 greift bei der Typengenehmigung die Abgasnorm Euro 7, die strengere Vorgaben zu Emissionen vorsieht und erstmals auch Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien von E-Autos und Plug-in-Hybriden sowie einen Umweltpass mit detaillierten Umwelt- und Verbrauchsdaten verlangt.
Wichtige Änderungen für Urlaub und Auslandsreisen
Auch wer 2026 mit dem Auto ins Ausland reist, muss sich auf neue Regeln einstellen. In vielen spanischen Städten beispielsweise gelten innerorts künftig generell 30 km/h in Wohngebieten und engen Straßen, während auf größeren Hauptstraßen 50 km/h erlaubt bleiben; in Spanien zugelassene Mietwagen müssen bei Pannen statt Warndreieck ein spezielles Blinklicht mitführen. Kroatien stellt ab Herbst auf eine digitale Autobahnmaut um, Tschechien und Ungarn erhöhen die Preise für Vignetten, und Bulgarien führt mit 1. Jänner 2026 den Euro ein und ersetzt die Wochenvignette durch eine rund vier Euro teure Tagesvignette. Krakau führt eine Umweltzone mit Mindestabgasnormen für Benziner und Diesel ein, Venedig weitet die Eintrittsgebühr für Tagestouristen auf 60 Tage im Frühjahr und Sommer aus, und in den USA wird für ausländische Besucher:innen großer Nationalparks ab Jänner eine Zusatzgebühr von 100 US-Dollar erhoben.
Alle Neuerungen zum Nachlesen finden Sie hier auf der Homepage des ÖAMTCs und der ARBÖ.