Neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit

veröffentlicht am 03.05.2023

Von welchen Verbesserungen Verbraucher:innen zukünftig profitieren

EU-Sterne und Symbol für Sicherheit, © Bild von Pixaline auf Pixabay

Eine neue europäische Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit bringt zahlreiche Vorteile für Konsumentinnen und Konsumenten, insbesondere im Bereich des Online-Handels. Zukünftig sind Online-Marktplätze verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden direkt über Produkt-Rückrufe zu informieren und produktbezogene Unfälle den Behörden zu melden. Sie müssen zudem spezielle Kommunikationskanäle für Marktüberwachungsbehörden bereitstellen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Sicherheit von Produkten auch im Online-Handel zu erhöhen.

Sicherheitsanforderungen für Nicht-Lebensmittel-Produkte

Die Verordnung legt Sicherheitsanforderungen für Non-Food-Verbraucherprodukte wie Möbel, Werkzeuge, Sportgeräte. Kinderartikel usw. fest und greift somit immer dann, wenn keine spezifischen rechtlichen Vorschriften vorhanden sind. Der Rat hat die neue Regelung am 25. April 2023 angenommen und eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt.

Die neue europäische Verordnung wird die seit mehr als 20 Jahren bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ersetzen Obwohl die bisherige Regelung effektiv war, wurden im Laufe der Zeit zunehmend Schwachstellen aufgedeckt. Insbesondere moderne Vertriebskanäle wie der Online-Handel, Online-Marktplätze und die steigende Anzahl von Sendungen aus Drittstaaten, die direkt oder über Logistik-Unternehmen an Konsumenten geliefert werden, waren davon betroffen. Die neue Verordnung zielt darauf ab, diese Bereiche zu regulieren.

Unternehmen nun in der Pflicht

Im Falle von Produkt-Rückrufen besteht für Unternehmen die Verpflichtung, ihre Kunden unverzüglich zu informieren. Online-Angebote müssen standardisierte Informationen enthalten, wobei Vermittlungsplattformen für nicht-gewerbliche Verkäufe zwischen Konsument:innen von dieser Regelung ausgenommen sind. Jedes in der EU verkaufte Produkt muss nun über eine europaweit verantwortliche Person verfügen, um sicherzustellen, dass bei gefährlichen Produkten geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Die Zusammenarbeit mit Behörden wird verstärkt. Hersteller sind zukünftig dazu verpflichtet, eine technische Dokumentation für ihre Produkte zu erstellen, die eine Risikobewertung sowie die angewendeten Normen umfasst.

In der Risikobewertung müssen nun Cybersecurity und Künstliche Intelligenz berücksichtigt werden. Die Verordnung beinhaltet auch die Gefahren, die durch die mögliche Verwechslung von Non-Food-Produkten mit Lebensmitteln entstehen können. Im Allgemeinen sind Wirtschaftsakteure verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und ihnen beispielsweise Vorlieferanten und gewerbliche Abnehmer mitzuteilen. Darüber hinaus sind produktbezogene Unfälle meldepflichtig und die Information über Produkt-Rückrufe wird standardisiert.

Mystery-Shopping jetzt erlaubt

Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden werden vereinheitlicht. Wie bisher können alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden, einschließlich des Produktrückrufs. Zukünftig sind aber auch verdeckte Einkäufe durch die Behörden erlaubt, die als "Mystery Shopping" bekannt sind. Das RAPEX-System, das den Informationsaustausch zwischen EU-Staaten über Maßnahmen gegen gefährliche Produkte ermöglicht, wird unter dem Namen "Safety Gate Portal" zu einer modernen Kommunikationsplattform ausgebaut.

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