Neue Sachkunde für Tierhalter:innen

veröffentlicht am 26.08.2026

Wer sich einen Hund oder ein exotisches Tier wie z.B. eine Schlange anschaffen möchte, muss sich seit 1. Juli 2026 bereits vor der Aufnahme der Tierhaltung mit den Bedürfnissen und Anforderungen des Tieres auseinandersetzen.

Das gilt seit 1. Juli 2026

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2024 wurde ein bundesweiter Sachkundenachweis festgelegt, in der 2. Tierhaltungsverordnung wurden nun die näheren Bestimmungen dazu geregelt.

Ziel der neuen Regelung ist es, Spontankäufe zu verhindern und zukünftigen Tierhalter:innen schon vor der Anschaffung zu vermitteln, wieviel Verantwortung mit der Haltung eines Tieres verbunden ist.

Für welche Tiere ist ein Sachkundenachweis erforderlich?

Die verpflichtende Sachkunde gilt für die Haltung von

  • Hunden,
  • Reptilien,
  • Amphibien und
  • Papageienvögeln (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche).

Der Kurs muss bereits vor der Aufnahme der Tierhaltung absolviert werden. Der Kurs muss außerdem in jenem Bundesland besucht werden, in dem das Tier gehalten werden soll. Ein einmal absolvierter Kurs gilt jedoch österreichweit. Zu beachten ist allerdings, dass zusätzlich landesrechtliche Vorschriften bestehen können.

Sachkunde für Hunde: Theorie und Praxis

Für zukünftige Hundehalter:innen besteht der Sachkundenachweis aus einem vierstündigen Theoriekurs und einer zweistündigen Praxiseinheit.

Der theoretische Teil muss vor der Aufnahme des Hundes absolviert werden. Dabei geht es unter anderem um die rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung, die Kosten und Verantwortung, die mit einem Hund verbunden sind, sowie um die richtige Haltung und Ernährung oder auch die Körpersprache von Hunden. Die zweistündige Praxiseinheit wird dann gemeinsam mit dem eigenen Hund absolviert. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern die Praxiseinheit soll insbesondere dabei helfen, den tierschutzkonformen Umgang mit dem Hund zu trainieren und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Brauche ich überhaupt einen Sachkundenachweis?

Nicht alle Personen, die einen Hund aufnehmen, müssen den Sachkundenachweis absolvieren. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Personen, die bereits einen Hund halten oder in den letzten Jahren gehalten haben, und dies durch eine entsprechende Registrierung nachweisen können. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für bestimmte fachlich qualifizierte Personengruppen und für Personen, die bereits einen entsprechenden Sachkundenachweis aufgrund landesrechtlicher Vorschriften erworben haben.

Sie sind unsicher, ob Sie vor der Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis benötigen? Mit der interaktiven Checkliste zum Sachkundenachweis für Hunde können Sie überprüfen, ob in Ihrem konkreten Fall ein Sachkundenachweis verpflichtend ist.

Was gilt für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel?

Wer erstmals Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel halten möchte, muss ebenfalls vor Aufnahme der Haltung einen vierstündigen Theoriekurs absolvieren. Eine zusätzliche Praxiseinheit ist bei diesen Tierarten nicht vorgesehen.

Im Kurs werden unter anderem Kenntnisse über die rechtlichen Bestimmungen und Meldepflichten, die richtige Haltung, Ernährung und Pflege, die damit verbunden Kosten oder den sicheren Umgang mit den Tieren erworben.

Auch hier bestehen bestimmte Ausnahmen, z.B. für Personen, die bereits entsprechende Tiere halten oder innerhalb der vergangenen zwei Jahre über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gehalten haben und dies durch eine Wildtiermeldung nachweisen können.

Wo finde ich einen Sachkundekurs?

Die Sachkundekurse dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden. Die jeweiligen Landesregierungen veröffentlichen Listen der Personen, die zur Durchführung der Kurse bzw. der Praxiseinheiten geeignet sind.

Nach erfolgreicher Absolvierung erhalten die Teilnehmer:innen eine Bestätigung. Diese muss bei Hunden auch in die Heimtierdatenbank hochgeladen werden. Bei Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln ist die Bestätigung im Zuge der Wildtiermeldung der zuständigen Behörde vorzulegen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen sowie umfassende FAQs zum Sachkundenachweis finden Sie hier:

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen