Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds
veröffentlicht am 06.05.2026
Die Vorschriften erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr und schaffen klare Rahmenbedingungen für E-Fahrzeuge.
Die Regeln gelten seit 1. Mai für E-Scooter und E-Bikes, für E-Mopeds ab 1. Oktober.
E-Scooter
...müssen über die folgende Ausstattung verfügen:
- wirksame Bremsvorrichtung
- Hupe oder Klingel
- Blinker, die an den Enden der Lenkstange montiert sind
- Scheinwerfer mit weißem Licht
- Rückleuchte mit rotem Licht
- Rückstrahler: weiße Rückstrahler nach vorne; rote Rückstrahler nach hinten; gelbe oder orangefarbene Rückstrahler an den Seiten
Für die Nutzung gilt folgendes:
- Die Blutalkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille.
- Unter-16-Jährige müssen einen Helm tragen.
- Mitfahren ist verboten. Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren.
- Mit einem E-Scooter dürfen keine Güter transportiert werden. Darunter fallen auch Rucksäcke oder Taschen auf der Lenkstange.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen auf öffentlichen Straßen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person fahren.
E-Bikes
- Für Unter-14-Jährige besteht Helmpflicht.
E-Mopeds
Sie gelten ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge und nicht mehr als Fahrräder. Das bedeutet, dass...
- sie nicht auf Radwegen fahren dürfen.
- Führerschein, Versicherung und Zulassung (Kennzeichen) verpflichtend sind.
- E-Moped-Fahrer:innen einen Helm tragen müssen.
Die Änderungen sind in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Häufige Fragen und Antworten dazu finden Sie auf der Website des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.