Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

veröffentlicht am 06.05.2026

Die Vorschriften erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr und schaffen klare Rahmenbedingungen für E-Fahrzeuge.

Die Regeln gelten seit 1. Mai für E-Scooter und E-Bikes, für E-Mopeds ab 1. Oktober.

E-Scooter

...müssen über die folgende Ausstattung verfügen:

  • wirksame Bremsvorrichtung
  • Hupe oder Klingel
  • Blinker, die an den Enden der Lenkstange montiert sind
  • Scheinwerfer mit weißem Licht
  • Rückleuchte mit rotem Licht
  • Rückstrahler: weiße Rückstrahler nach vorne; rote Rückstrahler nach hinten; gelbe oder orangefarbene Rückstrahler an den Seiten

Für die Nutzung gilt folgendes:

  • Die Blutalkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille.
  • Unter-16-Jährige müssen einen Helm tragen.
  • Mitfahren ist verboten. Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren.
  • Mit einem E-Scooter dürfen keine Güter transportiert werden. Darunter fallen auch Rucksäcke oder Taschen auf der Lenkstange.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen auf öffentlichen Straßen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person fahren.

E-Bikes

  • Für Unter-14-Jährige besteht Helmpflicht.

E-Mopeds

Sie gelten ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge und nicht mehr als Fahrräder. Das bedeutet, dass...

  • sie nicht auf Radwegen fahren dürfen.
  • Führerschein, Versicherung und Zulassung (Kennzeichen) verpflichtend sind.
  • E-Moped-Fahrer:innen einen Helm tragen müssen. 

Die Änderungen sind in einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Häufige Fragen und Antworten dazu finden Sie auf der Website des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.

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