Neue Gebühren bei Online-Bestellungen

veröffentlicht am 07.07.2026

EU-Zollgebühr für Kleinpakete gilt seit 1. Juli 2026 für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern – ab 1. Oktober soll zusätzlich österreichische Paketabgabe eingeführt werden

Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern bestellt, muss seit 1. Juli 2026 mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro wird nun eine pauschale Importabgabe von 3 Euro eingehoben. Betroffen sind unter anderem Bestellungen aus China, den USA oder Großbritannien.

Die neue Regelung ist Teil einer EU-Zollreform. Sie soll den stark wachsenden Online-Handel mit Billigimporten eindämmen und für fairere Wettbewerbsbedingungen gegenüber europäischen Händlern sorgen.

3 Euro – aber nicht unbedingt nur einmal

Die Importabgabe gilt nicht automatisch einmal pro Paket, sondern pro Warenkategorie. Enthält eine Sendung beispielsweise eine Hose und Kopfhörer, werden zweimal 3 Euro fällig – insgesamt also 6 Euro. Zusätzlich soll ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für jedes im Internet bestellte und in die EU importierte Paket fällig werden. Eine vermeintlich günstige Online-Bestellung kann dadurch deutlich teurer werden.

Übergangslösung bis 2028

Die 3-Euro-Abgabe gilt vorerst bis 1. Juli 2028. Danach soll die bisherige Zoll-Freigrenze von 150 Euro entfallen. Künftig sollen grundsätzlich alle Waren aus Nicht-EU-Ländern ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Hintergrund ist die stark gestiegene Zahl von Kleinpaketen, die in die EU eingeführt werden und eine Belastung für den inner-europäischen Handel sowie die Umwelt darstellen.

Verbraucher:innen sollten bei Bestellungen auf internationalen Plattformen daher nicht nur den Kaufpreis, sondern auch mögliche Importabgaben einkalkulieren.

Geplante österreichische Paketabgabe

Zusätzlich zur EU-Importabgabe plant Österreich eine eigene Paketabgabe. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf soll sie ab 1. Oktober 2026 gelten. Vorgesehen sind 2 Euro pro zugestelltem Paket. Versandhändler können die Abgabe alternativ auch pro Bestellung berechnen, etwa wenn eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt wird.

Betroffen sind Versand-Händler mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben oder woher die Ware stammt. Erfasst werden auch kleinere Händler, die über große Online-Marktplätze wie Amazon verkaufen. In diesen Fällen gilt die Plattform als Versandhändler und ist für die Abgabe verantwortlich. Die Abgabe soll aber nicht anfallen, wenn man die Bestellung in einer Filiale des Unternehmens abholt (Click und Collect).

Bei manchen Bestellungen können daher sowohl die österreichische Paketabgabe als auch – bei Importen aus Nicht-EU-Ländern – die EU-Importabgabe anfallen.

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