Kreditkartenbetrugsfälle bei PayLife und anderen Banken: Geschädigte erhalten Hilfe

veröffentlicht am 30.03.2023

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Kreditkartenbetrugsfällen im Zuge von Phishing-Attacken. Von PayLife ausgegebene Kreditkarten sind davon besonders häufig betroffen.

Eine aktuelle Betrugsmasche zielt auf Karteninhaber:innen ab, die sich über Google auf der Website von PayLife einloggen wollen, z.B. um ihre Kartenumsätze zu kontrollieren. Betrüger:innen haben eine Werbung auf Google geschaltet, die auf eine gefälschte PayLife-Website führt. Ein kleiner Tippfehler (z.B. PeyLife Login) reicht aus, damit die betrügerische Werbung als erstes Ergebnis angezeigt wird.

Ein Klick auf die Anzeige führt auf eine Website, die (mit Ausnahme der Adresszeile) exakt gleich wie die my.paylife.at-Login-Seite aussieht (siehe Watchlist Internet). Wer seine Login-Daten auf der Phishing-Seite eingibt, wird mit der Behauptung, es sei zur Sicherheit eine zusätzliche Identifizierung notwendig, zur Eingabe und Bestätigung weiterer Daten aufgefordert, mit denen dann die Kriminellen die Kreditkarte auf ihrem eigenen Mobiltelefon in der dort installierten myPayLife App hinterlegen können.

Sobald die Karte des Opfers auf dem Mobiltelefon der Täter:innen hinterlegt ist, können diese einen von ihnen selbst gewählten App-Code hinzufügen. Damit können dann die Kriminellen solange Zahlungen zu Lasten des Opfers autorisieren, bis der Betrug bemerkt wird. Der Schaden bewegt sich meist im Bereich von 2.500 bis 5.000 Euro.

Ich bin betroffen – was muss ich tun?

Wenn Sie von einem solchen oder auch andersgelagerten Betrug betroffen sind, sollten Sie zunächst umgehend Ihre Bank informieren und verlangen, dass die von Ihnen nicht autorisierten Zahlungen Ihrem Kreditkartenkonto unverzüglich wieder gutgeschrieben werden.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeistation.

Anspruch auf Gutschrift

Wenn Sie eine von Ihnen nicht autorisierte Zahlung reklamiert haben, muss Ihre Bank Ihnen den Betrag dieser Zahlung bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder auf ihrem Kreditkartenkonto gutschreiben.

Ihre Bank kann diese Gutschrift auch nicht mit der Begründung verweigern, Sie hätten den Missbrauch durch eine grob schuldhafte Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten ermöglicht. Sollte die Bank dieser Ansicht sein, müsste sie Ihnen nach den Bestimmungen des Zahlungsdienstgesetzes 2018 trotzdem zunächst die reklamierten Zahlungen wieder gutschreiben. Erst wenn es nachfolgend zu keiner einvernehmlichen Lösung mit Ihnen kommt, kann die Bank die Frage, ob Sie für den Schaden allenfalls haften, in einem gesonderten Gerichtsverfahren klären lassen.

PayLife haftet in der Regel auch im Fall eines Verschuldens des Kunden/der Kundin

Eine Haftung des Karteninhabers/der Karteninhaberin setzt jedenfalls ein grobes Verschulden voraus. In den uns vorliegenden Beschwerdefällen liegt diese Voraussetzung unserer Einschätzung nach in der Regel nicht vor.

Aber selbst im Fall eines groben Verschuldens wären Sie dann von einer Haftung befreit, wenn PayLife keine ordnungsgemäße elektronische Transaktionsüberwachung durchgeführt hat. Zu den Minimalanforderungen gehört es, den Zahlungsbetrag auf Abweichungen von Ihren bisherigen Zahlungsgewohnheiten zu überprüfen und bekannte Betrugsszenarien zu berücksichtigen. In dieser Hinsicht verdächtige Zahlungen darf die Bank nicht ohne gesonderte Rückfrage durchführen.

Geschädigte erhalten Hilfe bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme

Wenn Sie von einem derartigen oder auch anders gelagerten Betrug betroffen sind und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, können Sie sich an die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im BMSGPK wenden (über zahlungsprobleme@sozialministerium.at oder telefonisch unter der Nummer +43 1 71100 – 86 2504 wochentags von 10 bis 12 Uhr).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt derzeit im Auftrag des BMSGPK ein Unterlassungsklageverfahren gegen PayLife durch.

 

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