Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

veröffentlicht am 18.11.2025

Über viele Jahre erhielten Banken für die Vermittlung von Fondsprodukten sogenannte Bestandsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) von Fondsanbietern. Mit einer Gesetzesänderung ab 2007 wurde die Offenlegung verpflichtend. Allerdings kamen die Banken erst ab 2018 dieser Pflicht zuverlässig nach.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht daher alle bis 31. Dezember 2017 vereinnahmten Bestandsprovisionen als unzulässig an und fordert deren Rückzahlung an die betroffenen Kund:innen. Die Provisionen lagen meist zwischen 0,3 und 1 Prozent des Fondsvermögens pro Jahr.

Der VKI hat sich nach erfolgreichen Einigungen mit Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen nun an weitere Banken gewandt, um auch für deren Kund:innen eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Sammelinterventionen laufen derzeit mit den Raiffeisen Landesbanken Burgenland, Kärnten, Tirol, Steiermark, Salzburg, Vorarlberg und Oberösterreich. Ziel ist die Rückzahlung der unzulässig vereinnahmten Provisionen an möglichst viele Betroffene.

Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten im Überblick

Vergleich bereits erzielt – kostenlose Teilnahme möglich:

  • Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien
    → Anmeldung bis 31.12.2025
  • Oberbank AG
    → Anmeldung bis 15.12.2025

Vergleich noch ausstehend – Anmeldung zur Sammelintervention möglich

  • Raiffeisen Landesbank Burgenland
  • Raiffeisen Landesbank Kärnten
  • Raiffeisen Landesbank Tirol
  • Raiffeisen Landesbank Steiermark
  • Raiffeisen Landesbank Salzburg
  • Raiffeisen Landesbank Vorarlberg
  • Raiffeisen Landesbank Oberösterreich

➡ Der VKI sammelt Fälle dieser Banken, prüft sie und führt Gespräche zur außergerichtlichen Einigung.

Teilnehmen können …

…alle Verbraucher:innen, die Kund:innen einer dieser Banken waren oder sind und vor 2018 in Fonds investiert haben – auch dann, wenn die Fonds inzwischen aufgelöst wurden.

Nicht teilnehmen ...

... können Personen, die ausschließlich in andere Finanzprodukte als Fonds, wie zB in Aktien oder Anleihen, investiert haben. 

VKI prüft

Für die Anmeldung werden Depotauszüge benötigt (für 1995–2007 je ein Jahresauszug, ab 2008 ein beliebiges Jahr), eine Entbindung vom Bankgeheimnis sowie bei Erb:innen zusätzlich der Einantwortungsbeschluss.

Nach der Anmeldung prüft der VKI die Unterlagen. Liegt bereits eine Einigung mit der betreffenden Bank vor, wird der Fall direkt weitergeleitet und die Bank erstellt ein kostenloses individuelles Ergebnis. Besteht noch keine Einigung, sammelt der VKI die Fälle, prüft sie und verhandelt regelmäßig mit den Banken, um außergerichtliche Lösungen zu erreichen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen sind in den FAQ des VKI zu finden.

Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung:  VKI Registration



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