Geräte-Retter-Prämie ersetzt Reparaturbonus

veröffentlicht am 12.01.2026

Registrierung für Konsument:innen ab 12. Jänner möglich

Nach dem Auslaufen des Reparaturbonus im Mai 2025 wurde die Förderung in überarbeiteter Form neu eingeführt und trägt nun den Namen „Geräte-Retter-Prämie“.  Ab 12. Jänner 2026 können Privatpersonen dafür online Bons über die Website des Klimaministeriums beantragen. Ziel der Maßnahme ist es weiterhin, Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten finanziell zu unterstützen und damit deren Nutzungsdauer zu verlängern. Im Vergleich zum bisherigen Reparaturbonus wurde der Kreis der förderfähigen Geräte jedoch auf den engeren Haushaltsbereich eingeschränkt.

Was wird gefördert?

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können die Prämie beantragen, sofern sich das Gerät im Eigentum der antragsstellenden Person befindet. Gefördert werden nur jene Geräte, die auf der offiziellen Geräteliste angeführt sind.

Gefördert werden:

  • Reparaturarbeiten
  • Service- oder Wartungsleistungen
  • Kostenvoranschläge für die oben genannten Leistungen

Nicht gefördert werden u.a.:

  • Neukauf von Geräten oder Zubehör
  • Garantieleistungen und gesetzlich vorgeschriebene Wartungen
  • Geräte, für die ein Anspruch auf Ersatz durch Dritte besteht (z.B. bei Versicherungen)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 50 % der Bruttokosten, maximal jedoch

  • 130 € für Reparatur, Service oder Wartung,
  • 30 € für einen Kostenvoranschlag.

Pro Gerät ist nur ein Bon gültig. Die Anzahl der Bons pro Person ist nicht begrenzt.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Prämie wird über einen Geräte-Retter-Bon abgewickelt:

1.  Bon beantragen

Der Bon wird online auf der Website geräte-retter-prämie.at beantragt und ist nach Ausstellung drei Wochen gültig.

2 . Bon einlösen

  • Die Reparatur wird durchgeführt bzw. der Kostenvoranschlag erstellt.
  • Dem Partnerbetrieb wird bei der Bezahlung der Bon vorgelegt.

Der gesamte Rechnungsbetrag wird zunächst selbst bezahlt.  Nach Prüfung wird die Förderhöhe direkt auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Die Prämie kann nur bei teilnehmenden Partnerbetrieben eingelöst werden. Eine Übersicht der Betriebe sowie ein Infoblatt mit detaillierten Informationen finden Sie auf der offiziellen Förderseite: geräte-retter-prämie.at

 

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