Europäischer Datenschutztag – Datenschutz geht uns alle an
veröffentlicht am 28.01.2026
Am 28. Jänner steht europaweit der Schutz personenbezogener Daten im Mittelpunkt. Der Europäische Datenschutztag erinnert daran, wie wertvoll persönliche Daten sind – und dass deren Schutz ein grundlegendes Recht ist.
Ob Online-Shopping, soziale Netzwerke, Streaming-Dienste oder Apps: im Alltag werden laufend personenbezogene Daten erhoben und ausgewertet. Für Nutzer:innen ist dabei oft nicht bewusst oder nachvollziehbar, ob und welche Daten gesammelt werden, wofür sie verwendet werden und wer Zugriff darauf hat.
Die DSGVO: Klare Regeln für Unternehmen, klare Rechte für Verbraucher:innen
Seit 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie schafft einheitliche Regeln im Umgang mit personenbezogenen Daten und stärkt gezielt die Rechte von Verbraucher:innen. Die DSGVO gewährt unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der eigenen Daten sowie das Recht, einer Verarbeitung zu widersprechen. Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn dafür eine klare Rechtsgrundlage besteht – etwa eine freiwillige und informierte Einwilligung. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Wer sorgt für die Durchsetzung?
Rechte entfalten ihre Wirkung erst, wenn sie auch durchgesetzt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei noyb („None Of Your Business“) – European Center for Digital Rights. noyb ist eine in Wien ansässige Datenschutz-Organisation, die Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer DSGVO-Rechte unterstützt und systematische Datenschutzverstöße juristisch verfolgt. Der Fokus liegt insbesondere auf großen Unternehmen und digitalen Plattformen.
Ausgewählte aktuelle Aktionen von noyb
Quelle: https://noyb.eu/de/news
Studie zur Wahlfreiheit bei „Pay or Okay“-Modellen
Sogenannte „Pay or Okay“-Modelle sind derzeit sehr beliebt. Unternehmen verlangen dabei eine Zahlung, wenn Nutzer:innen Werbetracking ablehnen. In der Praxis führt dies dazu, dass nahezu alle Betroffenen der Datenverarbeitung zustimmen – selbst dann, wenn sie dies eigentlich nicht möchten.
Der Europäische Datenschutzausschuss befasst sich derzeit mit Leitlinien zu diesem umstrittenen Modell. Noyb hat vor diesem Hintergrund eine Studie in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, ob Nutzer:innen unter solchen Bedingungen tatsächlich frei entscheiden können.
Beschwerden gegen TikTok, AppsFlyer und Grindr
TikTok erfasst das Verhalten seiner Nutzer:innen nicht nur innerhalb der eigenen App, sondern ist auch auf zahlreichen anderen Websites und in Apps eingebunden. So konnte das Unternehmen unter anderem erkennen, dass ein Nutzer die Dating-App Grindr verwendet hat. Gleichzeitig verweigert TikTok betroffenen Personen den vollständigen Zugang zu ihren gespeicherten personenbezogenen Daten.
noyb hat deshalb zwei Beschwerden gegen TikTok sowie gegen die beteiligten Datenpartner AppsFlyer und Grindr eingereicht.
Gerichtliche Rechtsdurchsetzung: Unterstützung in einem Verfahren gegen Meta
Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems versuchte seit 2011, vollständigen Zugriff auf seine von Meta gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Konzern verweigerte dies unter Verweis auf seine allgemeine Datenschutzerklärung.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun, dass Meta innerhalb von 14 Tagen vollständigen Zugriff auf alle persönlichen Daten gewähren muss – einschließlich Quellen, Empfänger und Verwendungszwecke. Meta darf sich dabei nicht auf Geschäftsgeheimnisse berufen. Unrechtmäßig gesammelte Daten von Dritt-Apps und Webseiten müssen offengelegt werden. Personalisierte Werbung ist nur mit expliziter Einwilligung zulässig.
Sensible Daten (z. B. politische Ansichten, sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten) dürfen nur mit gültiger Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Fazit
Der Europäische Datenschutztag ist ein guter Anlass, sich bewusst Datenschutz als ein zentrales Verbraucherrecht im digitalen Alltag in Erinnerung zu rufen. Die DSGVO schafft dafür den rechtlichen Rahmen, doch erst durch konsequente Durchsetzung werden diese Rechte wirksam. Die Arbeit von Organisationen wie noyb zeigt, wie Datenschutz in der Praxis verteidigt und weiterentwickelt wird – gegenüber Unternehmen, Plattformen und datengetriebenen Geschäftsmodellen.