EuGH stärkt Konsument:innenrechte: 14-tägiges Rücktrittsrecht gilt auch beim Streaming

veröffentlicht am 15.07.2026

Ob E-Book, App oder Streaming-Abo: Digitale Produkte werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Der EuGH stellt nun klar, dass Streaming-Abonnements als digitale Dienstleistungen und nicht als digitale Inhalte gelten – mit entsprechenden Vorteilen für Konsument:innen beim Rücktrittsrecht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Konsument:innen beim Abschluss von Streaming-Abonnements gestärkt. In einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Sky Österreich, das im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) geführt wurde, folgte der EuGH der Rechtsansicht des VKI.

Das Urteil stellt klar: Auch bei Streaming-Abos gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) – selbst dann, wenn der Dienst bereits genutzt wurde. Vertragsklauseln, die dieses Recht mit Beginn des Streamings ausschließen, sind unzulässig.

Streaming-Abo ist eine digitale Dienstleistung

Digitale Produkte werden rechtlich grundsätzlich in digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen unterschieden. Zu den digitalen Inhalten zählen etwa E-Books, Musikdownloads oder Apps, die einmalig bereitgestellt werden. Für diese gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Streaming-Plattformen hingegen stellen digitale Dienstleistungen zur Verfügung, weil der Anbieter während der gesamten Vertragslaufzeit ein laufend verfügbares und sich ständig veränderndes Angebot bereitstellt. 

Für das Rücktrittsrecht ist bis dato diese Unterscheidung wesentlich: Beim Kauf von digitalen Inhalten erlischt das 14-tägige Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Download oder die Nutzung bereits begonnen hat und man der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat. Bei digitalen Dienstleistungen hingegen beginnt die Frist mit Vertragsabschluss und das Rücktrittsrecht bleibt in der Regel während der ersten 14 Tage bestehen, selbst wenn der Dienst bereits genutzt wurde.

Hintergrund des Verfahrens

Sky bietet unter der Bezeichnung „Sky X" einen Streaming-Dienst an. Wer online ein Abo abschließen wollte, musste per Mausklick zustimmen, dass der Dienst sofort startet – und verlor damit laut Vertrag sein Rücktrittsrecht. Konkret hieß das: Wer gleich zu streamen begann, konnte den Vertrag nicht mehr binnen 14 Tagen widerrufen. Genau gegen diese Klausel hat der VKI geklagt. Nach unterschiedlichen Entscheidungen der Vorinstanzen legte der Oberste Gerichtshof (OGH) die europarechtliche Frage dem EuGH vor. Dieser entschied nun, dass Streaming-Abos als digitale Dienstleistungen einzustufen sind. Auf Grundlage dieser Entscheidung wird der OGH den Fall abschließend entscheiden.

Was das Urteil bedeutet

Konsument:innen können ein Streaming-Abo künftig innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen – auch wenn sie den Dienst bereits genutzt haben. Für die tatsächliche Nutzung kann der Anbieter aber ein angemessenes Entgelt verlangen, sofern ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht informiert wurde. Erfolgt diese Information nicht oder nur fehlerhaft, verlängert sich die Rücktrittsfrist. 

Urteil: EuGH 09.07.2025, C-234/25 

 Königsberger-Ludwig: „Beim Streaming gilt das gleiche Rücktrittsrecht wie beim Online-Kauf" – EuGH stärkt Konsument:innenrechte.

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