EU Gericht: Amazon muss keine 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen – nicht rechtskräftig!

veröffentlicht am 28.05.2021

Luxemburg zieht mit niedrigen Steuersätzen internationale Konzerne an – darunter auch Amazon. Die Europäische Kommission (EK) hatte Amazon illegale Vergünstigungen vorgeworfen und eine Steuernachzahlung von rund 250 Millionen Euro auferlegt. Damit ist die Europäische Kommission allerdings in der Folge gescheitert - vorerst.

Wenn es nach der EU-Kommission gegangen wäre, hätte Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern in Luxemburg nachzahlen müssen. Luxemburg habe dem Onlinehändler unzulässige Vorteile eingeräumt und verstoße somit gegen EU-Beihilfevorschriften, argumentierte die EK. Amazon habe dadurch wesentlich weniger Steuern als andere Unternehmen zahlen müssen. Insgesamt soll nach der EU Kommission Amazon ca drei Viertel seiner EU Umsätze nicht versteuert haben.

Einen entsprechenden Kommissionsbeschluss hat nun aber das EU Gericht gekippt. Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachweisen können, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre. Die Richter hoben die Nachzahlungsanordnung auf. Der weltgrößte Online-Händler Amazon müsste somit keine Steuern nachzahlen.

Ob die EU-Kommission das Urteil akzeptieren oder beim Europäischen Gerichtshof Einspruch einlegen wird, bleibt abzuwarten. In einem ähnlich gelagerten Verfahren gegen Apple, in dem das EU Gericht ebenso eine Aufforderung der EK zur Steuernachzahlung bis zu 13 Milliarden Euro aufgehoben hat, hat die Europäischen Kommission Einspruch erhoben. Das Verfahren läuft noch.

 

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