Das erwartet Verbraucher:innen 2026

veröffentlicht am 09.01.2026

Das Jahr 2026 bringt eine Reihe gesetzlicher Neuerungen auf nationaler und europäischer Ebene. Sie betreffen zentrale Lebensbereiche – vom täglichen Einkauf über mehr Transparenz bei Lebensmitteln bis hin zu künstlicher Intelligenz und dem Schutz vor schädlichen Chemikalien

Regelung zur Besitzstörung

Mit 1. Jänner 2026 ist eine Novelle zu Besitzstörungsfällen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Anlass dafür waren zahlreiche Fälle, in denen Betroffene mit der Androhung einer gerichtlichen Besitzstörungsklage zur Zahlung hoher außergerichtlicher Beträge – oft mehrere hundert Euro – gedrängt wurden. Künftig soll es kostengünstiger möglich sein, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Anwalts- und Gerichtsgebühren werden gesenkt, dadurch sollen hohe Vergleichsforderungen weniger attraktiv und missbräuchliche Abmahnungen zurückgedrängt werden. 

Anti-Mogelpackungsgesetz: Klarheit bei versteckten Preiserhöhungen

Mit dem Anti-Mogelpackungsgesetz reagiert der Gesetzgeber auf eine im Einzelhandel verbreitete Praxis: die sogenannte Shrinkflation. Dabei wird der Inhalt eines Produkts reduziert, während Preis und Verpackung nahezu unverändert bleiben. Durch das Anti-Mogelpackungs-Gesetz sollen versteckte Preiserhöhungen im Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel transparent gemacht werden, indem künftig Füllmengenreduktionen bei gleichbleibendem Preis und augenscheinlich unveränderter Verpackung verpflichtend zu kennzeichnen sind.

Das Inkrafttreten ist voraussichtlich für den 1. April 2026 vorgesehen.

Neue Frühstücksrichtlinien: Mehr Transparenz bei Lebensmitteln

Ab dem 14. Juni 2026 gelten EU-weit verschärfte Vorgaben im Rahmen der sogenannten Frühstücksrichtlinien. Diese betreffen klassische Alltagsprodukte wie Honig, Marmelade, Fruchtsäfte und Trockenmilch.

  • Honig muss künftig die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge inklusive Prozentangaben ausweisen.
  • Konfitüren und Marmeladen erhalten einen höheren Mindestfruchtgehalt.
  • Fruchtsäfte müssen klarer über enthaltene Zuckerarten und den Zuckergehalt informieren.
  • Für Trockenmilch werden flexiblere Regelungen zur Herstellung laktosefreier Produkte eingeführt.

Ziel dieser Reform ist eine bessere Verbraucherinformation, höhere Produktqualität und mehr Transparenz entlang der Lebensmittelkette. 

Recht auf Reparatur: Nachhaltiger Konsum im Fokus 

Ab 31. Juli 2026 ist die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren – die Right-to-Repair-Richtlinie (R2R) – anzuwenden. Als Teil des European Green Deal soll sie dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden.

Reparaturen sollen einfacher zugänglich, transparenter und leistbarer werden. Konsument:innen erhalten bessere Informationen über Reparierbarkeit und Kosten, sodass Produkte länger genutzt werden können, anstatt frühzeitig entsorgt zu werden.

Künstliche Intelligenz: Neue Regeln durch die KI-Verordnung

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Europa. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Grundrechte, Sicherheit oder Gesundheit, desto strenger die Anforderungen. Ziel ist es, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig Missbrauch, Intransparenz und Diskriminierung zu verhindern. 

Die Verordnung ist  grundsätzlich mit 1. August 2024 in Kraft getreten. 2025 sind schrittweise einzelnen Bestimmungen des Rechtsaktes  in Geltung getreten. Mit 2. August 2026 gelten nun die übrigen Verpflichtungen der Verordnung, insbes. Transparenzpflichten für generative KI-Systeme, wie z.B. ein verpflichtender Hinweis durch den Betreiber eines KI-Systems, dass ein Text mit KI generiert wurde. Weiters treten die entsprechenden Strafbestimmungen in Geltung.

Stärkung der Konsument:innen im Grünen Wandel

Ab 27. September 2026 ist die Empowering-Consumers-Richtlinie anzuwenden. Sie stärkt die Position der Verbraucher:innen im Rahmen des Grünen Wandels deutlich und soll Konsument:innen unterstützen, fundierte und nachhaltige Kaufentscheidungen treffen können.

Kernpunkte sind:

  • ein besserer Schutz vor Greenwashing,
  • strengere Regeln für Nachhaltigkeits- und Umweltgütesiegel,
  • sowie verbesserte Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Umweltwirkungen von Produkten.

PFAS-Verbot für bestimmte Produkte geplant

Ab 10. Oktober 2026 soll ein Verbot für bestimmte Produkte in Kraft treten, die PFAS-Chemikalien enthalten – darunter Textilien, Lederwaren, Verpackungen und Kosmetika. PFAS gelten als gesundheitlich problematisch, da sie sich kaum abbauen und im Körper anreichern können.

Bleiben Sie dran bei Konsumentenfragen: zu den Punkten der Jahresvorschau liefern wir Ihnen im Laufe des Jahres vertiefende Informationen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen