Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz und Desinfektionsmittel

veröffentlicht am 20.05.2020

Worauf man selbst schauen kann. Wo man fragen oder nachschauen kann!

Flasche mit Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutz , © Photo by Tai's Captures on Unsplash
ATEMSCHUTZMASKEN

Ein Mund-Nasen-Schutz, wie er in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden muss, braucht nicht mehr an Schutz zu bieten, als es ein Schal auch bieten würde. Man erkennt ihn daran, dass er kein CE-Zeichen trägt und keinen Hinweis auf irgendeine Schutzwirkung aufweist. Dies nach dem Motto: alles was an Tröpfchen aufgefangen wird, ist gut; je mehr aufgefangen wird umso besser ist es für die Mitmenschen. Diese Masken dienen allerdings nicht zum Eigenschutz.

Persönliche Schutzausrüstungen schützen – der Name sagt es – vornehmlich ihren Verwender/ihre Verwenderin. Atemschutzmasken schützen vor unterschiedlichen Umwelteinflüssen und sind daher unterschiedlich gestaltet und müssen unterschiedlich hohen (Prüf-)Anforderungen entsprechen.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen ein CE-Zeichen tragen. Dies ist das Zeichen dafür, dass es eine Konformitätsbescheinigung einer Prüfstelle dazu gibt, dass es also den Anforderungen der für dieses Produkt geltenden Norm entspricht.
Weitere Kennzeichnungselemente von PSA sind ein zwingend vorgeschriebener 4-stelliger Code der Prüfstelle neben dem CE-Zeichen sowie ein  Kürzel aus dem man ableiten kann, welcher Schutzkategorie das Produkt entspricht, also z.B. FFP2 oder FFP3. Eine Konformitätsbescheinigung muss entweder der Verkaufsverpackung beigelegt sein oder es muss eine Information darüber geben, wie man auf diese im Internet zugreifen kann.

Schutz der Maskentragenden

Atemschutzmasken, die einen verstärkten Schutz der Trägerin/des Trägers bieten sollen, sollten jedenfalls der Kategorie III entsprechen, also FFP2- oder besser FFP3-Masken sein.
Atemschutzmasken mit einem Ventil schützen die Verwenderin/den Verwender entsprechend der Kennzeichnung. Ein Ventil ermöglicht wahrscheinlich eine bessere Luftzufuhr. Der Schutz der Mitmenschen ist durch das Ventil möglicherweise geringer, als er es ohne Ventil wäre. Aber auch hier wird man davon ausgehen können, dass eine Vielzahl an Tröpfchen trotzdem aufgefangen wird.

Eine fehlerhafte Kennzeichnung

  • kein CE-Zeichen aber eine Kennzeichnung mit FFP2 oder 3
  • ein CE-Zeichen und keine Kennzeichnung mit FFP2 oder 3  

lassen darauf schließen, dass es sich hier nicht um eine rechtskonform zertifizierte PSA handelt.

Wenn diese Produkte nur als Mund-Nasen-Schutz gedacht sind, müssen alle Kennzeichnungselemente, die auf eine PSA hinweisen, entfernt (worden) sein um rechtmäßig auf dem Markt zu sein (siehe oben).
Zuständiges Ministerium für das Inverkehrbringen von PSA ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW).  Für die Überprüfung werden Bezirksverwaltungsbehörden tätig. Nicht entsprechende Produkte können dort (in Wien: MA63) oder beim Bürgerservice@bmdw.gv.at gemeldet werden.

Konformitätsbescheinigungen sind nur dann glaubhaft bzw. erlauben das Inverkehrbringen in Europa, wenn sie von einem Notified Body (zertifizierte Prüfstelle) mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz oder der Türkei ausgestellt sind.
Wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Kennzeichnung haben, verzichten sie auf den Kauf dieses Produkts. Wenn sie es schon gekauft haben, können sie sich an die Bezirksverwaltungsbehörde wenden.

DESINFEKTIONSMITTEL
... sind Biozide und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobiliät, Innovation und Technologie (BMK), dessen Chemikalieninspektoren in den Bundesländern für die Marktüberwachung zuständig sind. Auskunft zu Fragen bezüglich Desinfektionsmitteln erteilt hier vor allem das Umweltbundesamt mit der Mailadresse biozide@umweltbundesamt.at .
Viele der neuen Desinfektionsmittel wirken verunsichernd, weil sie nicht so riechen, wie man es gewohnt ist. Dies liegt daran, dass sie aus landwirtschaftlichen Produkten wie Rum oder Slivovitz hergestellt werden, was ihre Wirksamkeit nicht beeinträchtigt. 

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