Können Kinder In-App Käufe tätigen? Internet Ombudsstelle informiert und gibt Tipps
veröffentlicht am 11.11.2022
Viele populäre Spiele-Apps können kostenlos aufs Smartphone geladen werden. Aber vollständig gratis sind diese Spiele oft nicht. Die Entwickler solcher Apps machen ihr Geld nicht nur mit Werbung , sondern auch sogenannten In-App-Käufen. Kinder und Jugendliche sind da besonders gefährdet.
Hier ein paar Euro für virtuelle Münzen, Diamanten oder Zusatzinhalte, dort eine verbesserte Funktion: In-App-Käufe können schnell ins Geld gehen. Die App selbst ist kostenlos, kostenpflichtig sind Extras, die den Spielverlauf beschleunigen. Über sogenannte „Dark Patterns“ werden Spielenden regelmäßig kostenpflichtige Zusatzinhalte angeboten, um den Spielspaß zu steigern. Gerade bei Kindern und Jugendlichen können solche In-App Käufe schnell zur Kostenfalle werden. Oftmals realisieren Kinder nicht, dass sie mit In-App-Käufen echtes Geld ausgeben.
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher
Kinder und Jugendliche sind je nach Alter nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertragsabschluss benötigen sie die vorherige Einwilligung oder eine nachträgliche Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter – der Eltern. Genehmigt kein Elternteil die Käufe, besteht grundsätzlich keine Zahlungspflicht.
Um vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, informiert die Internet Ombudsstelle über die Rechtswirksamkeit von durch Kinder und Jugendliche getätigte In-App Käufe und gibt Tipps, was es im Zusammenhang mit In-App Käufen zu beachten gilt:
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