Eisenbahn-Fahrgastrechte

Statistisch gesehen legt jede:r Österreicher:in jährlich über 2.000 Kilometer mit der Bahn zurück. Damit gehören wir zu den EU-Spitzenreiter:innen. Nationale Gesetze und die EU-Fahrgastrechte-Verordnung stellen sicher, dass Bahnfahrgäste ausreichend geschützt sind.

EU-Fahrgastrechte

Die EU-Fahrgastrechte-VO regelt in erster Linie die Rechte und Pflichten von Bahn-Fahrgästen im Fernverkehr und internationalen Verkehr, ist aber auch teilweise für den Regionalverkehr anwendbar.

Bei Zugverspätungen oder Zugausfällen besteht ein Wahlrecht zwischen Erstattung des Fahrpreises oder Fortsetzung der Fahrt, wenn von einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auszugehen ist.

Wird die Fortsetzung der Fahrt gewählt, kann ein Anspruch auf eine Entschädigung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen. Sie beträgt bei Einzelfahrkarten

  • 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten.
  • 50 % des Fahrpreises ab einer Verspätung von 120 Minuten.  

TIPP

Wenn Sie einen Anspruch wegen einer Zugverspätung geltend machen wollen, sollten Sie sich vom Zugpersonal oder - am besten gleich nach der Ankunft - am Schalter die Verspätung schriftlich bestätigen lassen. In vielen Fällen kann eine solche Bestätigung auch online angefordert werden.


Auch bei Wochen- und Monatskarten bestehen Entschädigungsansprüche, die Höhe ist dabei aber von Eisenbahnunternehmen unterschiedlich festgelegt. Die Fahrgäste müssen im Fall von Verspätungen über ihre Rechte informiert werden.

Von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität dürfen Eisenbahnunternehmen keinen Aufpreis verlangen und sie grundsätzlich auch nicht von der Beförderung ausschließen. Auf Anfrage müssen die Unternehmen über besondere Bedingungen für Zugänglichkeit oder die Ausstattung der Fahrzeuge informieren. In besetzten Bahnhöfen und im Zug ist behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen kostenlos Hilfe zu leisten, z.B. beim Aus- oder Umsteigen.

TIPP

Benötigen Sie wegen einer Mobilitätseinschränkung Hilfe beim Ein- oder Aussteigen (Hebelift, Rollstuhl), sollten Sie dies mindestens 12 Stunden (bei Auslandsreisen 24 Stunden) vor Reiseantritt beim „Mobilitätsservice" der ÖBB bekannt geben.


Fahrgastrechte im Regionalverkehr

Für den Regionalverkehr gilt in Österreich das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz.

Dort sind etwa Verspätungsentschädigungen zugunsten von Jahreskarten- und sonstigen Zeitfahrkartenbesitzer, Rechte bei Zugüberfüllung oder Informationspflichten für Eisenbahnunternehmen vorgesehen.

Hervorzuheben sind die Erstattungsregelungen: Eisenbahnunternehmen müssen Tickets erstatten, wenn sie vor dem ersten Geltungstag storniert werden und nicht genutzt wurden. Erstattungsbeträge unter vier Euro pro Person können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden.

Schlichtungsstelle

Können Beschwerdefälle mit einem Eisenbahnunternehmen nicht zufriedenstellend gelöst werden, haben Fahrgäste die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese ist als unabhängige Schlichtungsstelle die zentrale Anlaufstelle für Passagierbeschwerden aus dem Bahn-, Bus-, Schiff- und Flugbereich.

Beschwerden können direkt auf der Website der apf oder auch per Post oder Fax eingebracht werden. Die Schlichtungsstelle bemüht sich, eine einvernehmliche Einigung zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen herbeizuführen und macht gegebenenfalls einen Lösungsvorschlag.

Auf der Webseite der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte finden Sie überdies nähere Informationen zu Ihren Rechten bei Bahnfahrten.

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