Werbung zur Leasingfinanzierung muss klare Informationen beinhalten

veröffentlicht am 02.07.2018

Oberlandesgericht Wien bestätigt erste Instanz

Im Mai haben wir über das Urteil erster Instanz berichtet: das HG Wien sah eine Werbung des Autogeneralimporteurs der Marke Fiat als unzulässig an und gab daher dem Anspruch des VKI auf Unterlassung der Werbung statt. 

Es ging um eine sowohl im Internet als auch im Fernsehen beworbene Leasingfinanzierung zum Kauf eines Fiat 500 Anniversario. Dabei wurden die verpflichtenden Angaben nach dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) zu wenig auffallend und deutlich gestaltet.

Das Verfahren ging in die zweite Instanz. Und nun musste sich Fiat auch vor dem Oberlandesgericht Wien geschlagen geben: eine Werbung für Kreditverträge, ... die Zinsen und sonstigen Kosten als Verkaufsargument heranzieht, muss so gestaltet sein, dass „dem Verbraucher vor Augen [geführt wird], mit welchen Belastungen er beim beworbenen Produkt zu rechnen hat, um ihn derart in die Lage zu versetzen, verschiedene Angebote zu vergleichen."

Die beanstandete Werbung erfülle nicht die Anforderungen des VKrG an eine klare, prägnante und auffallende Veröffentlichung der Standardinformationen.

OLG folgt im Wesentlichen dem HG Wien

Dem verständigen, durchschnittlich informierten und aufmerksamen Durchschnittsverbraucher muss es möglich sein, die Bedeutung der erteilten Information zu erfassen und richtig einzuordnen. 

Wird eine Zahl vom Unternehmen herangezogen, um die Aufmerksamkeit der KonsumentInnen auf das Angebot zu lenken, dann müssen sämtliche, damit in Zusammenhang stehenden Zahlenangaben „in derselben Art und Weise dargestellt werden", so das Gericht. "Dabei sei die Schriftgröße, das Schriftbild und der Kontrast zwischen Buchstaben und Hintergrund zu beachten."
Zur Internetwerbung führt das Gericht aus, dass alle wesentlichen Informationen auf derselben Ebene einer Internetseite zu erteilen sind. Es darf nicht ein Klicken durch mehrere Seiten notwendig sein, um zu den relevanten Informationen zu kommen.

Den Weg zum Obersten Gerichtshof hat Fiat nicht ergriffen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

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