Außergerichtliche Streitbeilegung in Österreich

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 Für Verbraucher/innen ist eine Rechtsstreitigkeit mit einem Unternehmen eine unangenehme Sache und kann durchaus teuer werden, wenn letzten Endes der Weg zu Gericht beschritten werden muss. Viele Verbraucher/innen entscheiden sich genau deshalb gegen die Beilegung der Streitigkeit durch ein Gericht. Umso wichtiger, die oft kostenfreien Angebote für Verbraucher/innen auszuschöpfen. Verbraucher/innen werden da in erster Linie an Verbraucherberatungsstellen wie den Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammern denken. Was noch zu wenige Verbraucher/innen kennen, ist die seit 2016 gesetzlich verankerte Möglichkeit, eine Rechtsstreitigkeit mit Hilfe einer von acht staatlich anerkannten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen beizulegen.

Acht staatlich anerkannte Schlichtungsstellen

Diese acht Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen. Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle

  • vor einer/m unparteiischen und unabhängigen SchlichterIn,
  • in der Regel kostenfrei,
  • rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
  • vertraulich  abgewickelt werden

mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung mit dem Unternehmen zu finden.

Schlichtung in Zahlen

Dass das Angebot zunehmend angenommen wird und sich neben Verbraucherberatung und Gerichtsbarkeit als effiziente Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung etabliert hat, schlägt sich auch in den Zahlen nieder, die alle Schlichtungsstellen in ihren Jahresberichten auf ihrer Website veröffentlichen.

So erhielt beispielsweise die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte", die als Auffangschlichtungsstelle für all jene Streitigkeiten zuständig ist, für die keine andere zuständig ist, 2018 rund um ein Viertel mehr Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens als im Jahr davor. 77% der betroffenen Unternehmen haben dabei am an sich freiwilligen Verfahren mitgewirkt und in fast 60% der Fälle konnten Lösungen gefunden werden.

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Bereits viele Informationen, die Sie hier in diesem Artikel finden, können Sie für das Quiz, das Sie hier finden, gut gebrauchen. Weiterführende Informationen finden Sie entweder auf unserer Website konsumentenfragen.at oder in unserer Broschüre unten als Download.

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Miteinander statt gegeneinander - eine Broschüre des Sozialministeriums

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