Greenwashing-Check

veröffentlicht am 09.06.2022

Es grünt so grün…

Stempel und Stempelabdruck mit grünem Blatt, © VKI Website, Olivier Le Moal Shutterstock
Wahrscheinlich ist es ihnen schon aufgefallen, plötzlich scheinen Unternehmen ihre „grüne“ Seite entdeckt zu haben. Lebensmittelketten bezeichnen sich als klimaneutral, Fluglinien werben mit dem kleinsten CO2-Fußabdruck, SUV – bisher der Inbegriff für unnötigen Ressourceneinsatz, gibt es als Hybrid oder in Elektro Ausführung, Markenschuhe, die mit Recycling von Plastik werben - die Liste der Produkte lässt sich noch lange fortsetzen.

Ablasshandel, mit dem sich Unternehmen grün waschen

Häufig behaupten nun Unternehmen klimaneutral zu wirtschaften und bewerben ihre Produkte und Dienstleistungen als „Co2 neutral“. Die Unternehmen täuschen den Verbraucher jedoch über die tatsächliche Klimabelastung hinweg, in dem sie CO2 Kompensationszahlungen leisten und in diesem Ausmaß auf CO2-reduzierende Maßnahmen verzichten. Der Verbraucher investiert in vermeintliche Kompensationsprojekte, die häufig nur geringe Geldbeträge erhalten. Eine Überprüfung der Projekte, sowie deren Klimaauswirkungen ist oft nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus wird damit kein Umdenken erreicht. Statt den  Umstieg von Flugreisen auf Zugreisen zu erleichtern, wird die Beibehaltung des Verhaltens gefördert.

Das nahm die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zum Anlass gegen irreführende Werbeversprechen vorzugehen, in denen behauptet wird, die Produkte seien „klimaneutral“, ohne dass dies nachvollziebar oder belegt wäre. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat zunächst gegen acht Unternehmen rechtliche Verfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um die Beiersdorf AG, BP Europa SE, dm-drogerie markt GmbH + CO. KG, Green Airlines GmbH, The Mother Nature GmbH, Dirk Rossmann GmbH, Shell Deutschland GmbH sowie die TotalEnergies Wärme & Kraftstoff Deutschland GmbH.

Verbräuchertäuschung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“: Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen Unternehmen vor – Deutsche Umwelthilfe e.V. (duh.de)

Greenwashing – ein Schwerpunkt des VKI

Auch dem VKI, dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation, sind irreführende Umweltbehauptungen ein Dorn im Auge. Bereits vor rund einem Jahr hat er den Greenwashing-check ins Leben gerufen. https://vki.at/greenwashing-check-haelt-das-gruene-versprechen/5610

Verbraucher/innen sind eingeladen, „grüne“ Werbeversprechen mittels eines eigenen Formulars dem VKI zu melden. Hier können genauere Angaben gemacht werden, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung den Verdacht des „Green washing“ erweckt, welches Unternehmen dahintersteckt und was als besonders störend empfunden wurde. Auch Fotos, Screenshots oder andere digitale Dokumente können mitgeschickt werden, um die Überprüfung zu erleichtern. Unternehmen werden in der Folge angeschrieben und um Stellungnahme ersucht. Die Ergebnisse werden auf der Website des VKI veröffentlicht. https://vki.at/greenwashing-check-meldeformular/5577

Der VKI hat folgende häufig verwendete Täuschungs-Strategien identifiziert:

  • Versteckte Kompromisse. Die umweltfreundlichen Aspekte werden beworben, weniger „grüne“ Produkteigenschaften werden verschwiegen.
  • Fehlende Beweise. Ohne Zertifizierungen sagen Etiketten wie „grün“ oder „nachhaltig“ nichts aus.
  • Vage Aussagen. Unklare und oft missverständliche Aussagen wie „nachhaltiger“ sind nicht nachvollziehbar.
  • Irrelevanz. Angaben, die zwar wahr sind, aber keine Aussagekraft haben. Wenn z.B. damit geworben wird, dass eine ohnehin verbotene Substanz nicht enthalten ist (z.B. „FCKW-frei“)?
  • Das kleinere Übel. Vergleiche mit einem anderen, noch weniger umweltfreundlichen Produkt.
  • Irrelevante bzw. Phantasie-Gütesiegel 

Helfen Sie mit, irreführende Angebote zu entdecken und nutzen sie die Gelegenheit, diese  dem VKI zu melden. 

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