Online-Plattformen werden EU-weit reguliert
veröffentlicht am 19.02.2024
Das Europäische Digitale Dienste Gesetz („DSA“) ist seit 17. Februar 2024 anwendbar. Was das für Verbraucher:innen bedeutet, können Sie hier nachlesen.
Zeitgleich nimmt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als österreichische Koordinatorin für digitale Dienste ihre Arbeit auf. Ebenso hat der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) neue Aufgaben als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wahrzunehmen. Die Grundlage dafür findet sich im DSA-Begleitgesetz, dem österreichischen Durchführungsgesetz der unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung, welches Ende 2023 veröffentlicht wurde.
Was bedeutet das nun für Konsument:innen?
Der DSA sieht zahlreiche Sorgfaltspflichten für sog. Online-Vermittlungsdienste vor. Dazu zählen Online-Plattformen, wie Online-Marktplätze, Soziale Medien und Buchungsplattformen, Cloud-Dienste und Web-Hostingdienste usw. (Wir haben darüber bereits berichtet).
- Online Diensteanbieter müssen eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer:innen bereitstellen, die nicht ausschließlich auf Chatbots basiert.
- Plattformen dürfen ihre Online-Schnittstellen nicht so konzipieren, dass Verbraucher:innen getäuscht oder manipuliert werden (sog. „Dark Patterns“-Verbot).
- Werbung, Marketing und Empfehlersysteme auf Online Plattformen sollen aufgrund zahlreicher Gebote transparenter und verständlicher werden.
- Online Marktplätze müssen weiters Vorkehrungen treffen, dass Händler:innen auf ihren Plattformen nachverfolgt werden können und dass diese rechtskonform agieren.
Insgesamt, so die Hoffnung des Europäischen Gesetzgebers, soll damit das Online-Umfeld auch für Konsument:innen in Zukunft sicherer, berechenbarer und vertrauenswürdiger werden.
Bessere Durchsetzung
Neben Verstößen wie „Hass im Netz“, Desinformationskampagnen und terroristische Inhalte auf Kommunikationsplattformen rücken auch alle anderen - nach österreichischem Recht - rechtswidrigen und diskriminierenden Inhalte, wie zB Verstöße gegen Verbraucher-, Wettbewerbs- und Produktsicherheitsrecht in den Fokus der neuen Regulierungsbehörde. Werden beispielsweise Konsument:innen durch irreführende Werbekampagnen getäuscht oder durch manipulative Designpraktiken zu ungewollten Entscheidungen gedrängt,
- muss Konsument:innen ein leicht zugängliches Melde- und Abhilfeverfahren bei den Plattformdiensten zur Verfügung stehen.
- Betroffene Konsument:innen können aber auch rechtswidrige Produkte und Dienstleistungen wie irreführende und täuschende Werbung, gesundheitsgefährdende Produkte etc einer von der KommAustria als „vertrauenswürdige Hinweisgeberin“ zertifizierten Stelle anzeigen, die ihrerseits solche Meldungen an Vermittlungsdiensteanbieter übermittelt.
- Ein verpflichtendes plattforminternes Beschwerdeverfahren soll in Zukunft ebenso einen wichtigen Beitrag zur Abhilfe rechtswidriger Inhalte leisten.
- Falls es zu keiner direkten Lösung mit dem Plattformanbieter über den gemeldeten Verstoß kommt, können betroffene Verbraucher:innen auch die RTR-Medien als außergerichtliche Schlichtungsstelle anrufen.
Unabhängig von diesen neuen Abhilfemechanismen stehen allen Nutzer:innen von unterschiedlichen Online-Diensten auch die Möglichkeiten offen, bei Verstößen dieser Dienste gegen den Katalog von Verhaltenspflichten des DSA eine Beschwerde bei der KommAustria einzubringen oder den Gerichtsweg zu beschreiten.
Für weitere Informationen zu den künftigen Aufgaben der KommAustria und RTR-GmbH finden SIe hier.