Online-Coachings ohne Zulassung: Erfolg gegen CopeCart
veröffentlicht am 24.09.2025
Immer häufiger werben vermeintliche Business-Coaches mit dem Versprechen vom schnellen Reichtum bei wenig Aufwand. Wie der aktuelle Fall von CopeCart zeigt, erfüllen diese Coachings jedoch nicht immer die gesetzlichen Vorgaben.
Das deutsche Unternehmen CopeCart GmbH bietet auf seiner Website Fernlehrgänge an, die oft nicht über die gesetzlich notwendige Zulassung verfügen. Verbraucherbehörden bewerten dies als irreführend und sehen einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Aus diesem Grund ersuchte das österreichische Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen im Rahmen des EU-weiten Netzwerks der Verbraucherbehörden (kurz „CPC-Netzwerk“) das deutsche Umweltbundesamt dagegen vorzugehen. Wertvolle Informationen zu den Geschäftspraktiken von CopeCart wurden dabei auch vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich beigesteuert.
Die deutsche Behörde kam dem Amtshilfeersuchen aus Österreich nach. CopeCart muss es nun unterlassen, nicht zugelassene Coachings gegenüber österreichischen Verbraucher:innen anzubieten. Da das Unternehmen nicht bereit war, den beanstandeten Rechtsverstoß freiwillig abzustellen, hat das deutsche Umweltbundesamt eine sofort vollziehbare Anordnung erlassen. Bei jedem Verstoß gegen diese Anordnung kann die Behörde ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen.
Unser Tipp:
Generell sind Angebote von Online-Coaches oftmals unseriös und daher mit Vorsicht zu genießen. Hierzu empfiehlt sich der folgende Beitrag: Abzocke durch Online Business Coaching
Pressemeldung des UBA: Umweltbundesamt untersagt irreführende Online-Coaching-Angebote | Umweltbundesamt