Mit dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wurden der technischen Weiterentwicklung von Möglichkeiten im Zahlungsverkehr Rechnung tragen: So fallen nun auch jene bis dato ungeregelten Zahlungsdienste, wie Sofort-Überweisungen beim Onlinekauf, die ihre Dienste am Internet-Banking von Kreditinstituten anknüpfen, aber selbst nicht in den Besitz von Kundengeldern gelangen, in den Anwendungsbereich.