Dauerauftrag und Lastschriftverfahren

Manche Geldbeträge wie etwa die monatliche Miete, müssen in regelmäßigen Abständen immer wieder bezahlt werden. Andere Ausgaben fallen zwar regelmäßig an; die Höheändert sich aber laufend, wie z.B bei der Strom- oder Telefonrechnung. Mit Dauerauftrag oder mit Lastschriftverfahren lassen sich solche Überweisungen verlässlich erledigen. 

Dauerauftrag bei zeitlich und betraglich regelmäßigen Zahlungen

Damit man nicht bei Geldbeträgen, die regelmäßig bezahlt werden und in der Höhe gleich bleiben, eine Überweisung in die Wege leiten muss, können diese von Banken mittels Daueraufträgen einfach und verlässlich erledigt werden. Ein Vertrag über einen Dauerauftrag wird zwischen der Bank und Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber schriftlich abgeschlossen und kann jederzeit widerrufen werden. Da für eine solche Beauftragung oder eine mögliche Änderung meist Spesen verlangt werden, lohnt sich dies nur bei längerfristigen Verpflichtungen. 

Lastschriftverfahren bei zeitlich oder betraglich unregelmäßigen Zahlungen

Für regelmäßige, aber der Höhe variable Zahlungen wird das sogenannte Lastschriftverfahren (auch Einzugs- oder Einziehungsermächtigung genannt) verwendet. Dabei ermächtigen Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber das Unternehmen, den Betrag in der jeweiligen Rechnungshöhe vom Konto einzuziehen.

Widerruf und Recht auf Rückbuchung

Weil der genaue abzubuchende Betrag im Vorfeld nicht bekannt ist, können Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber die Abbuchungen im Einzugsverfahren innerhalb von 8 Wochen widerrufen.

Sie haben auch das Recht, bei einer nicht in Auftrag gegebenen Abbuchung den Betrag sofort nach Bemerken der Abbuchung rückbuchen zu lassen.

Dieses Recht kann bis zu 13 Monate ab der Abbuchung geltend gemacht werden. Besonders wichtig kann dies in Fällen sein, in denen Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber ihre Kontodaten herausgelockt wurden, wie dies häufig bei Telefonanrufen oder Briefen der Fall ist, bei denen Überweisungen von Gewinnen auf das eigene Konto versprochen wird.

Selbst nach dem Ablauf der 13 Monate können noch Chancen auf Rückholung der unberechtigten Abbuchung bestehen.

Immer dann, wenn Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung mündlich (z.B. im Zuge eines Telefonats) erteilt haben, kann von diesem Rückbuchungsrecht Gebrauch gemacht werden. Es gibt nämlich eine Vereinbarung zwischen Banken und Unternehmen, dass Unternehmen Einzugsermächtigungen von Konsumentinnen/Konsumenten auf Verlangen schriftlich vorlegen müssen. Kann ein Unternehmen diese schriftliche Einzugsermächtigung im Einspruchsfall nicht vorlegen, wird der Betrag von der Bank rückerstattet. Die Zahlung muss aber bei gültigen Verträgen selbstverständlich trotzdem erfolgen.

Achten Sie auf ausreichende Deckung, wenn Sie Zahlungen erwarten

Kann eine Abbuchung mangels Deckung nicht durchgeführt werden, fallen meist beträchtliche Bankspesen an.

Überschüsse werden auf Sparbüchern besser verzinst

Durch einen Abschöpfungsauftrag kann man das Guthaben eines Girokontos regelmäßig auf ein besser verzinstes Sparbuch umbuchen lassen.

WICHTIG

Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank eine Erhöhung des Habenzinssatzes sowie einen angemessenen Zinssatz für den Fall der Überziehung. Verhandeln lohnt sich in diesem Fall oft! Abhängig von Ihrer Bonität gibt es dafür bei den meisten Banken einen gewissen Spielraum. Vermeiden Sie es auf jeden Fall, Ihr Konto dauerhaft zu überziehen - dies ist eine sehr teure Form des Kredits!

Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge genau und regelmäßig! Gegen unberechtigte Abbuchungen haben sie die Möglichkeit Widerruf zu erheben.

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