Was tun, wenn Veranstaltungen abgesagt werden?

veröffentlicht am 20.06.2023

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Verbraucher:innen, wenn eine Veranstaltung abgesagt, verschoben oder geändert wird?

Viele Verbraucher:innen waren in den letzten Jahren damit konfrontiert, dass Konzerte pandemiebedingt verschoben oder Festivals abgesagt wurden. Ähnliches scheint diesen Sommer in weiter Ferne – und dennoch kann es vorkommen, dass eine Veranstaltung nicht oder anders als geplant stattfindet. Das Europäische Verbraucherzentraum hat die häufigsten Szenarien skizziert.

Menschen sitzen bei Sonnenschein auf einer Wiese und blicken auf ein Zelt bzw. eine Bühne., © Aranxa Esteve (unsplash)
Anderer Ort, anderer Termin, anderes Line-up

Wird die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt, ist die Zumutbarkeit ein ausschlaggebendes Kriterium. Zumutbar ist, wenn sich beispielsweise ‚nur‘ der Ort (also das Gebäude) innerhalb einer Stadt ändert. Anders sieht es aus, wenn die Veranstaltung in ein anderes Land verlegt wird.

Ändert sich der Termin, besteht Ihrerseits keine Verpflichtung, den neuen Termin wahrzunehmen. Sie können entscheiden, ob Sie stattdessen das Geld für das Ticket zurückhaben wollen. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, die pandemiebedingt verschoben wurden, denn bei solchen darf der:die  Veranstalter:in auch Wertgutscheine ausgeben. Details dazu finden Sie hier.

Ob Sie bei einer Programmänderung Ihr Geld zurückbekommen, hängt von der Art der Veranstaltung ab. Es ist etwas Anderes, ob sich eine Theaterbesetzung ändert (und beispielsweise die Zweitbesetzung einspringt) oder ob die Solistin eines Konzerts ausfällt.

Absage und Abbruch

Sagt der:die Veranstalter:in ab, erhalten Sie Ihr Geld zurück; Wertgutscheine sind nicht zulässig. Eine Ausnahme bilden die schon genannten coronabedingten Absagen.

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, weil den Organisator:innen Fehler bei der Planung unterlaufen sind, haben Sie die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Darunter können Anreise- und Übernachtungskosten fallen.

Wird eine mehrtätige Veranstaltung – beispielsweise wetterbedingt – abgebrochen, hängt die Höhe der Rückerstattung davon ab, wie viel Leistung bereits erbracht wurde. Kein Geld erhalten Sie jedoch, wenn Sie selbst entscheiden, nicht mehr teilzunehmen.

Am besten schriftlich

Wenn Sie eine Rückerstattung geltend machen wollen, tun Sie das am besten schriftlich. Setzen Sie dem:der  Veranstalter:in außerdem eine Frist.

Wenn Sie krank werden…

Sind Sie selbst durch Krankheit verhindert, dann muss Ihnen der:die  Veranstalter:in keine Rückerstattung gewähren. Sie können aber versuchen, ihr Ticket an Bekannte weiterzugeben – natürlich nur, wenn es nicht auf Ihren Namen ausgestellt ist. Erkundigen Sie sich (im Vorfeld) auch, ob und zu welchen Bedingungen Sie einen Stornoschutz abschließen können. Nähere Informationen können Sie hier nachlesen.

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